Betreff
Abwägungsbeschluss B-Plan "Nördlich des Hemsdorfer Weges" OT Hemsdorf
Vorlage
317/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes "Nördlich des Hemsdorfer Friedhofes" der Stadt Wanzleben - Börde OT Hemsdorf gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des

B-Planes (Stand Dezember 2022) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in der anliegenden Abwägungsübersicht (Seite 1 bis 8) als Anlage zum Abwägungsbeschluss angefügt.

 

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Eine Abwägungsentscheidung ist nicht erforderlich, da keine abwägungsrelevanten Forderungen oder Anregungen vorgetragen wurden.

 

Die Abwägungsübersicht (bestehend aus den Seiten 1 bis 8) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 22.09.2022 die Aufstellung des

B-Planes "Nördlich des Hemsdorfer Friedhofes" im Ortsteil Hemsdorf im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13b BauGB beschlossen.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung eines Wohnhauses schaffen.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 22.09.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Nördlich des Hemsdorfer Friedhofes" der Stadt Wanzleben - Börde OT Hemsdorf sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 03.11.2022 bis einschließlich 06.12.2022 öffentlich aus. Zeitgleich waren die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 26.09.2022.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 


 

 


Anlagenverzeichnis:

Abwägungstabelle B-Plan „Nördlich des Hemsdorfer Friedhofes“ OT Hemsdorf