Betreff
Zweckvereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal und der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
320/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Zweckvereinbarung zu interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal und der Stadt Wanzleben - Börde hinsichtlich der weiteren gemeinsamen Vorgehensweise im Rahmen der Entwicklung des „High-Tech-Park“.


Mit der Ansiedlung von Intel und Zulieferern werden umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen notwendig, die einer Förderung bedürfen. Um das Projekt erfolgreich umzusetzen ist es erforderlich, dass alle 3 Kommunen, Landeshauptstadt Magdeburg, Gemeinde Sülzetal und Stadt Wanzleben - Börde zusammenarbeiten. Alle Verantwortungsträger der kommunalen Ebene sind sich dieser Aufgabe bewusst. Die Voraussetzungen zur Förderung werden durch die interkommunale Zusammenarbeit erfüllt. Ein GRW- Förderantrag wurde bei der Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht. (GRW- Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur)


Der Weg zur Umsetzung ist organisiert über die Absichtserklärung nebst dazugehöriger Ergänzungserklärung, dem vorliegenden Entwurf der Zweckvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit der 3 Kommunen hin zu einer fördermitteltauglichen Rechtsform in Form einer eigenständigen juristischen Person, nach aktuellem Kenntnis- und Abstimmungsstand einer GmbH.


Hinsichtlich der Finanzierung wird an Modellen gearbeitet. Schwerpunkte sind der Flächenankauf und die Erschließung unter Beachtung der öffentlichen Flächen, die im Eigentum der Kommunen bleiben (z. B. öffentliche Verkehrsanlagen, öffentliche Grünanlagen).

 

Die Rechte der Stadt- und Gemeinderäte werden gewahrt, da klar formuliert ist, dass Aufgaben zur Besorgung übertragen werden. Entscheidungen über den Bebauungsplan wie zur Nutzung der Flächen bleiben in der Hoheit des Stadtrates.

 

Die besondere Rolle der Stadt Wanzleben - Börde ergibt sich daraus, dass wir die „Reservefläche“ sind, die aus Sicht von Intel benötigt wird. Dass sich daraus ergebende Problem ist, dass eine zeitliche Einordnung von Flächenerwerb und Bebauungsplanung nicht möglich ist.


Anlagenverzeichnis:

Zweckvereinbarung zu interkommunaler Zusammenarbeit zwischen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Gemeinde Sülzetal und der Stadt Wanzleben – Börde

Zweckvereinbarung Anlage 1 bis Anlage 5