Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt die Rücknahme, der in der Sitzung des Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschusses am 15.12.2022 abgegebenen Stellungnahme gegenüber der Regionalen Planungsregion Magdeburg zur Aufstellung des sachlichen Teilplans „Ziele und Grundsätze zur Energie in der Planungsregion Magdeburg mit Umweltbericht“ in Bezug auf die Gemarkung Seehausen.


Am 08.7.2021 fasste der Stadtrat in Bezug auf Windkraftanlagen folgenden Beschluss:

„Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen einschließlich Repowering die Aufhebung aller entgegenstehenden Beschlüsse. Der Bürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit Antragstellern aufzunehmen, mit dem Ziel, die Errichtung von Windkraftanlagen zu den bestmöglichen Bedingungen für die Stadt Wanzleben - Börde zu begleiten und somit die Einflussnahme der Stadt und der Ortschaften sowie deren Interessen zu sichern. Die Ortsbürgermeister der betroffenen Ortschaften sind an den Verhandlungen zu beteiligen.  Für Einzelstandorte von Windkraftanlagen sind die Verhandlungen so zu führen, dass die vertraglichen Inhalte analog zu denen der Vorranggebiete dargestellt werden.“


Grundlage dieses Beschlusses waren Anfragen zur Errichtung eines Windparks / Repowering im Vorranggebiet Wellen / Klein Rodensleben / Groß Rodensleben und Hohendodeleben. Der Bereich Seehausen wurde dabei nicht erwähnt, vielmehr ergab sich aus der Anlage Aktennotiz, dass jedenfalls der Suchraum Dreileben innerhalb einer 5 km Abstandszone liegt.


Am 15.12.2022 beschloss der Wirtschafts-, Verkehrs-, Bau- und Umweltausschuss eine Stellungnahme zum oben genannten Teilplan der regionalen Planungsgemeinschaft. Darin wird eine planerisch neu ausgewiesene ca. 164 ha Ackerfläche im Norden der Gemarkung Seehausen als Windvorranggebiet befürwortet und ergänzend noch die Erweiterung der Planungsfläche auf den Bereich der Altanlagen beantragt.

Eine Befassung des Ortschaftsrates Seehausen oder die Einbindung des Ortsbürgermeisters mit bzw. in die Beratungen, die zur Ausweisung dieses Plangebietes führten, erfolgte entgegen der Beschlusslage vom 08.7.2021. nicht.


Obwohl der Entwurf der Stellungnahme bereits vom 01.12 datiert und ein Bezugsdatum vom 14.11. ausweist, erfolgte weder im Ortschaftsrat am 05.12. noch in der Stadtratssitzung am 07.12.eine Information über die Planungen in der Gemarkung Seehausen oder die beabsichtigte Abgabe einer Stellungnahme zu der Planung.

 

Nach Angaben potentieller Investoren können/sollen auf dem Gebiet zwischen 9 bis 11 WKA der neusten Bauart der Firma VESTAS V172 mit einer Leistung von 7,2 MW gebaut werden. Nach Angaben im Internet wird dieser Typ auf dem derzeit höchsten Windkraftturm der Welt mit einer Rekordnabenhöhe von 199 Metern aufgebaut.

 

Neben der Verletzung der Beteiligungsrechte der Ortschaft stellen die Planungen einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild der Gemarkung Seehausen dar, deren Auswirkungen auf die Einwohner mit Lärm und Schattenschlag zu diskutieren und abzuwägen sind. Auch für die Ortschaft Dreileben dürfte das Gebiet Auswirkungen haben, da es von dort in süd-westlicher Sonnenrichtung liegt. Abzuwägen wäre zudem die Beeinträchtigung des Baudenkmals Seehäuser Warte durch so große Anlagen und der Widerspruch der WKA-Planung zur Neuausweisung von Wohnbebauung im Norden von Seehausen.

Die Mehrheit der Ortschaftsräte hat sich gegen die Planungen ausgesprochen. Dieses Votum sollte auch von der Verwaltung akzeptiert und in einer ergänzten Stellungnahme in die weiteren Planungen eingebracht werden.


Anlagenverzeichnis:

-          Beschlussantrag der CDU Fraktion mit Begründung

-          Entwurf Stellungnahme zum sachlichen Teilplan 8222 Ziele und Grundsätze zur Energie in der Pl 1 / Vorlage 100/BAU/19-24

-          Scopingunterlage

-          Anmerkung der Verwaltung zur Errichtung von Windkraftanlagen in der Stadt Wanzleben - Börde