Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt, den Eigentümern von Grundstücken im
Sanierungsgebiet Altstadt Stadt Wanzleben und Stadt Seehausen Stadtkern einen
Risikoabschlag für die freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge für
sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen gemäß § 154 BauGB vor Abschluss der
Sanierung anzubieten.
Bis zum 31.12.2023
wird dabei ein Risikoabschlag von 8 % gewährt.
Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 wird ein Risikoabschlag von 5 % gewährt.
Der Nachlass von 8 %
für alle Grundstücke auf den zu entrichtenden Sanierungsbetrag soll weitere
Beitragspflichtige anregen eine Ablösevereinbarung abzuschließen.
Dem theoretischen
finanziellen Nachteil sind folgende wegfallende Risiken entgegenzustellen:
• Im Falle der
Erhebung von Ausgleichsbeträgen auf der Grundlage von Bescheiden
müssen für die Stadt kostenpflichtige
Wertgutachten für Einzelgrundstücke erstellt
werden.
• Gegen erteilte
Bescheide können Rechtsmittel eingesetzt werden, die finanzielle
Risiken für die Kommune darstellen.
• Die
Verwaltungsaufwendungen für das Bescheidverfahren sind deutlich höher als für
das Verfahren der freiwilligen Vereinbarungen.
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Der Haushalt ist von der Entscheidung nicht betroffen, da die
Mittel auf das Treuhandkonto zu zahlen sind.
Anlagenverzeichnis:
Bodenwertkarte des Gutachterausschusses