Betreff
Gewährung von Verfahrensabschlägen bei Abschluss einer Ablösevereinbarung zum Sanierungsbetrag 2020 für die Sanierungsgebiete im OT Stadt Seehausen und OT Stadt Wanzleben
Vorlage
328/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt, den Eigentümern von Grundstücken im Sanierungsgebiet Altstadt Stadt Wanzleben und Stadt Seehausen Stadtkern einen Risikoabschlag für die freiwillige Ablösung der Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen gemäß § 154 BauGB vor Abschluss der Sanierung anzubieten.

 

Bis zum 31.12.2023 wird dabei ein Risikoabschlag von 8 % gewährt.

Im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 30.06.2024 wird ein Risikoabschlag von 5 % gewährt.

 


Der Nachlass von 8 % für alle Grundstücke auf den zu entrichtenden Sanierungsbetrag soll weitere Beitragspflichtige anregen eine Ablösevereinbarung abzuschließen.

 

Dem theoretischen finanziellen Nachteil sind folgende wegfallende Risiken entgegenzustellen:

• Im Falle der Erhebung von Ausgleichsbeträgen auf der Grundlage von Bescheiden   

  müssen für die Stadt kostenpflichtige Wertgutachten für Einzelgrundstücke erstellt   

  werden.

• Gegen erteilte Bescheide können Rechtsmittel eingesetzt werden, die finanzielle  
  Risiken für die Kommune darstellen.

• Die Verwaltungsaufwendungen für das Bescheidverfahren sind deutlich höher als für

  das Verfahren der freiwilligen Vereinbarungen.


Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Der Haushalt ist von der Entscheidung nicht betroffen, da die Mittel auf das Treuhandkonto zu zahlen sind.


Anlagenverzeichnis:

Bodenwertkarte des Gutachterausschusses