Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt in die laufenden und zukünftigen Bauleitplanungen (Erstellung B-Plan) generell folgende textliche Festsetzung im Planteil 1 und der Begründung zum Plan aufzunehmen:
Grundstücksflächen
die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbaut sind und
die nicht als befestigter Zufahrtsweg, Terrasse oder Poolanlage genutzt werden,
sind in einem wasseraufnahmefähigen Zustand zu belassen oder herzustellen und
zu begrünen oder zu bepflanzen.
Weitergehende oder anderslautende Festlegungen können im Bebauungsplan festgelegt werden.
Die
Festlegung entspricht in ihrem Anliegen und der Formulierung weitgehend der
Regelung des § 8 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung LSA. Die gesetzliche Vorgabe
wird im Rahmen der Bauleitplanung eindeutig kommuniziert und der
Nachprüfbarkeit unterzogen.
Unbefestigte Flächen sollen wasserdurchlässig bleiben und begrünt werden. Dies
dient der Grundwasseranreicherung, der Verbesserung des Mikroklimas, sowie der
Sicherung und Verbesserung der Artenvielfalt im Wohngebiet.
Die Maßnahmen dienen der Verbesserung des Wohnumfeldes in neuen Baugebieten und
der Umsetzung des Natur- und Umweltschutzes in den Dorfgebieten.