Betreff
Antrag zur generellen textlichen Festsetzung im Rahmen von Bauleitplanungen
Vorlage
014/BV-Frak/19-24
Art
BV-Fraktion

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt in die laufenden und zukünftigen Bauleitplanungen (Erstellung B-Plan) generell folgende textliche Festsetzung im Planteil 1 und der Begründung zum Plan aufzunehmen:

 

Grundstücksflächen die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbaut sind und die nicht als befestigter Zufahrtsweg, Terrasse oder Poolanlage genutzt werden, sind in einem wasseraufnahmefähigen Zustand zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.

 

Weitergehende oder anderslautende Festlegungen können im Bebauungsplan festgelegt werden.


Die Festlegung entspricht in ihrem Anliegen und der Formulierung weitgehend der Regelung des § 8 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung LSA. Die gesetzliche Vorgabe wird im Rahmen der Bauleitplanung eindeutig kommuniziert und der Nachprüfbarkeit unterzogen.


Unbefestigte Flächen sollen wasserdurchlässig bleiben und begrünt werden. Dies dient der Grundwasseranreicherung, der Verbesserung des Mikroklimas, sowie der Sicherung und Verbesserung der Artenvielfalt im Wohngebiet.


Die Maßnahmen dienen der Verbesserung des Wohnumfeldes in neuen Baugebieten und der Umsetzung des Natur- und Umweltschutzes in den Dorfgebieten.