Betreff
Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Groß Rodensleben in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
332/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden Matthias Pomrenke in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Groß Rodensleben für die Dauer von sechs Jahren.


Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Die Einsatzkräfte der Ortsfeuerwehr Groß Rodensleben schlugen im Rahmen der Vorschlagswahl am 03.02.2023 mehrheitlich den Kameraden Matthias Pomrenke für die Funktion des Ortswehrleiters vor.

 

Mit Datum vom 23.02.2023 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Berufung angehört. Im Anschreiben vom 01.03.2023 bestätigt der Landkreis Börde die fachliche Voraussetzung des Kameraden Pomrenke. Schlussfolgernd kann der Kamerad zum Ortswehrleiter berufen werden.

 

Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der Ortswehrleiter erhält gemäß der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 122,00 Euro. Die Kosten sind in der jährlichen Haushaltsplanung unter der Haushaltsstelle 1.2.6.00.542100 eingeplant.