Auf der
Grundlage der §§ 6 und 7 der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (KomBesVO) vom 13.
Juni 2022 werden dem Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) und den Stellvertretern
eine Aufwandsentschädigung rückwirkend zum 01.01.2023 gewährt.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt monatlich:
- Hauptverwaltungsbeamte/in 280
Euro
- 1. allgemeine Vertretung des/der
Hauptverwaltungsbeamten/in 180
Euro
- 2. allgemeine Vertretung des/der
Hauptverwaltungsbeamten/in 70 Euro
Entsprechend § 6 der Kommunalbesoldungsverordnung
(KomBesVO) LSA vom 13. Juni 2022 erhält der Hauptverwaltungsbeamte
(Bürgermeister) eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 7 KomBesVO. Der
Rahmen für die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt entsprechend § 7 KomBesVO
in Gemeinden von 10.001 bis zu 20.000 Einwohnern zwischen 240 Euro und 320
Euro.
Weitere hauptamtliche Beamte der Kommunen können eine
Aufwandsentschädigung erhalten, soweit die §§ 8 und 9 dies vorsehen ist. Die
Höhe der Aufwandsentschädigung ist durch Beschluss der Vertretung festzusetzen
und nach Beträgen und Empfängern aufgeschlüsselt im Haushaltsplan auszuweisen.
Hat die Vertretung die Höhe der Aufwandsentschädigung noch nicht festgesetzt,
wird abweichend von § 6 Abs. 1 Satz der Mindestbetrag der Aufwandsentschädigung
gewährt (gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2).
Nach § 8 Abs. 1
Nr. 2 und Abs. 2 darf die Aufwandsentschädigung für den ersten allgemeinen Vertreter des
Hauptverwaltungsbeamten zwei Drittel der für den Hauptverwaltungsbeamten festgesetzten
Aufwandsentschädigung nicht überschreiten.
Die Entscheidung über die Gewährung der
Aufwandsentschädigung und die Festlegung der Höhe innerhalb des
vorgeschriebenen Rahmens steht im Ermessen des Stadtrates. Bei einer
Einwohnerzahl von 14.290 per 30.06.2022 wird für den Bürgermeister eine
monatliche Aufwandentschädigung von 280 € vorgeschlagen und für den 1.
allgemeinen Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung von monatlich 180 €.
Für den zweiten allgemeinen Vertreter des Hauptverwaltungsbeamten soll die Aufwandsentschädigung entsprechend des Beschlusses des Stadtrates vom 07.11.2019 mit der Beschluss-Nr. 101206.19.01-062 bei monatlich 70 € beibehalten werden.
Anlagenverzeichnis:
Kommunalbesoldungsverordnung Landes Sachsen-Anhalt vom 13.06.2022