Betreff
3. Änderungsvereinbarung der Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Zentralen Vergabestelle Wolmirstedt
Vorlage
345/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt den Abschluss der 3. Änderungsvereinbarung zur Nutzung der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle in Wolmirstedt.


Die verschiedenen eingeführten Gesetzesänderungen auf dem Vergabegebiet haben dazu geführt, dass es zwischenzeitlich kaum noch möglich ist eine Vergabe rechtssicher durchzuführen. Im Besonderen gilt das nach der Einführung des Tariftreuegesetzes. Diese völlig unverständlichen bürokratischen Aufwände haben dazu geführt, dass viele gerade mittlere ortsansässige Unternehmen sich nur noch selten an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Das führt häufig dazu, dass Ausschreibungen wiederholt werden müssen. Die Angebote sind in der Regel deutlich höher als das noch vor wenigen Jahren war. Die Vergabematerie ist zurzeit so aufwendig und unübersichtlich, dass es erforderlich ist hier Personal zum Einsatz zu bringen, welches sich ausschließlich nur mit der Thematik beschäftigt. Aus diesem Grund will die Stadt weiter mit der Zentralen Vergabestelle in Wolmirstedt zusammenarbeiten.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine zusätzlichen Auswirkungen auf den Haushalt.


Anlagenverzeichnis:

Mitteilung Wolmirstedt

3. Änderungsvereinbarung der Zweckvereinbarung zur Nutzung der gemeinsamen Zentralen Vergabestelle