Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wanzleben - Börde.


Die Überarbeitung der Gebührensatzung war erforderlich, da die erheblichen Preissteigerungen der letzten Jahre eine Neuberechnung erforderlich machen. Der Entwurf der Gebührensatzung ist auf 100 % ausgelegt. Es wäre aber sinnvoll insbesondere die Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle zu überdenken, da der größte Anteil der Gebühr auf Abschreibungen entfällt. Weiterhin ist in der Kalkulation die Auswirkung der Senkung des Deckungsgrades dargestellt.


Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses verbessert sich die Haushaltslage deutlich. Je nach Deckungsgrad steigen die Einnahmen in den Haushaltsstellen der Friedhofseinnahmen 5.5.3.10431100, 5.5.3.10.432100, 5.5.3.10.432101 bis zu 195.595 €.


Anlagenverzeichnis:
3. Änderung Friedhofsgebührensatzung

Begründung zu den Satzungsänderungen der Friedhofsgebührensatzung

Kalkulation 2023

Vergleich bei Reduzierung der Begräbnisfläche