Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wanzleben - Börde für das Friedhofs- und Bestattungswesen.
1. Wegfall der
Ruhefristen bei den anonymen Urnengemeinschaftsanlagen. Da hier grundsätzlich
die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu sehr langen Liegefristen, bei
minimalen Flächenverbräuchen kommen kann, wurde auf eine Zuordnung zu einer
einzelnen Bestattung verzichtet. Stattdessen ist jetzt ein Hinweis
vorangestellt, der darauf verweist, dass 15 Jahre nach der letzten Bestattung
die Anlage gänzlich entfallen kann.
2. Gleichfalls ist
die Ruhefrist aus den Baumbestattungen entfernt, da hier die Urne aus
vergehenden Material gefertigt ist, dass schon nach sehr wenigen Jahren nichts
mehr auffindbar wäre.
3. Die muslimischen
Erdbestattungen sind hier entfallen, da sie dem Grunde nach mit den Wahlstellen
gleichgestellt wurden. Grundsätzlich können auch so besondere Ansprüche
wahrgenommen werden. Bis dato gab es keinerlei Nachfrage für muslimische
Bestattungen. Alle bisher Verstorbenen sind in die Heimatländer ihrer Väter
verbracht worden.
4. Aus bereits
benannten Gründen entfällt auch der Punkt i) im § 13 Abs. 1
5. Der § 15 a wurde
den tatsächlichen Aufkommen angepasst.
6. Der § 16 Abs. 3 wurde der Gebührensatzung angepasst. Dadurch reduzieren sich die Gebühren erheblich.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Anlagenverzeichnis:
6. Änderung der Friedhofssatzung