Betreff
6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wanzleben - Börde für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Vorlage
349/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wanzleben - Börde für das Friedhofs- und Bestattungswesen.  


1. Wegfall der Ruhefristen bei den anonymen Urnengemeinschaftsanlagen. Da hier grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu sehr langen Liegefristen, bei minimalen Flächenverbräuchen kommen kann, wurde auf eine Zuordnung zu einer einzelnen Bestattung verzichtet. Stattdessen ist jetzt ein Hinweis vorangestellt, der darauf verweist, dass 15 Jahre nach der letzten Bestattung die Anlage gänzlich entfallen kann.

 

2. Gleichfalls ist die Ruhefrist aus den Baumbestattungen entfernt, da hier die Urne aus vergehenden Material gefertigt ist, dass schon nach sehr wenigen Jahren nichts mehr auffindbar wäre.

 

3. Die muslimischen Erdbestattungen sind hier entfallen, da sie dem Grunde nach mit den Wahlstellen gleichgestellt wurden. Grundsätzlich können auch so besondere Ansprüche wahrgenommen werden. Bis dato gab es keinerlei Nachfrage für muslimische Bestattungen. Alle bisher Verstorbenen sind in die Heimatländer ihrer Väter verbracht worden.

 

4. Aus bereits benannten Gründen entfällt auch der Punkt i) im § 13 Abs. 1

 

5. Der § 15 a wurde den tatsächlichen Aufkommen angepasst.

 

6. Der § 16 Abs. 3 wurde der Gebührensatzung angepasst. Dadurch reduzieren sich die Gebühren erheblich.


Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Anlagenverzeichnis:

6. Änderung der Friedhofssatzung