Betreff
Nutzung einer gemeindlichen Fläche für die Freiwillige Feuerwehr
Vorlage
029/OR/19-24
Art
BV-OR

Der Ortschaftsrat Domersleben beschließt die dauerhafte Nutzung des Grundstücks Flur 15, Flurstück 90 durch die Freiwillige Feuerwehr Stadt Wanzleben - Börde.


Für die Fläche Flur 15, Flurstück 90 im Ortsteil Domersleben endete der Pachtvertrag am 30.09.2021. Die Fläche, welche sich im Eigentum der Stadt Wanzleben - Börde befindet, wird seitdem nicht genutzt. Eine Zuwegung zum genannten Gelände ist über die Fläche Flur 15, Flurstück 89, welche die Freiwillige Feuerwehr bereits als Übungsgelände nutzt, möglich.

 

Die bereits als Übungsgelände genutzte Fläche soll nun durch die derzeit nicht genutzte Fläche erweitert werden. Das Vorhaben wurde in den vergangenen Monaten mit den Ortswehrleitern sowie der Stadtwehrleitung besprochen. Nachdem nun ein schlüssiges Konzept zur Nutzung für alle 13 Ortsfeuerwehren vorliegt, soll die Erweiterung des Übungsgeländes vorangetrieben werden. Gemäß § 15 Absatz 2 Nummer 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt haben die Gemeinden die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen. Der Ausbau des Übungsplatzes dient der zeitgemäßen Standortfortbildung für die Freiwillige Feuerwehr.

 

Auf dem Feuerwehrübungsplatz sollen sich Bauten zum Training für die Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung sowie für den Einsatz mit Gefahrgütern wiederfinden. Neben einem Sozialtrakt mit Schulungsmöglichkeit sind auch Wasserentnahmestellen sowie ein Hubschrauberlandeplatz angedacht. Die bereits installierten Lichtmasten bieten die Möglichkeit der Nutzung bei Dämmerung und Dunkelheit. Abschließend kann das Gelände auch für Wettkämpfe der Nachwuchsabteilungen genutzt werden und bietet Lagermöglichkeiten für die Wettkampfausrüstung der Stadtjugendfeuerwehr.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Das Grundstück befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Wanzleben - Börde, womit keine Kosten zum Erwerb notwendig sind. Die Einzelmaßnahmen werden in die reguläre Haushaltsplanung aufgenommen und verursachen unterschiedlich hohe Kosten in verschiedenen Haushaltsstellen.


In der Anlage befindet sich ein Luftbild zur geografischen Einordnung der Grundstücke.