Betreff
1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
351/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wanzleben - Börde.


Die aktuelle Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wanzleben - Börde wurde am 08.10.2022 durch den Stadtrat beschlossen. Das Landeverwaltungsamt stellte am 24.02.2023 in einem Gutachten für die Gemeinde Elbe-Parey und die Verbandsgemeinde Egelner Mulde fest, dass ein generelles Fütterungsverbot freilebender (herrenloser) Katzen materiell rechtswidrig ist. Daraus folgt, dass alle Gefahrenabwehrverordnungen, welche solch ein generelles Verbot enthalten, ebenfalls materiell rechtswidrig werden. Aus diesem Grund muss die Gefahrenabwehrverordnung überarbeitet werden.


Anlagenverzeichnis:
Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wanzleben - Börde
Stellungnahme/Zustimmung der Fachaufsichtsbehörde vom 18.04.2023