Betreff
Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze 2023
Vorlage
352/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Wanzleben - Börde (Hebesatzsatzung).

Die Hebesätze werden ab 01. Januar 2023 wie folgt festgelegt:                            

    Grundsteuer A       500 v. H.                               

    Grundsteuer B        500 v. H.                               

    Gewerbesteuer       400 v. H.


Die Stadt Wanzleben - Börde war auf Grund ihrer Haushaltslage 2016 dazu verpflichtet ein Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) bis 2024 zu verabschieden.

Mit dem beschlossenen HKK 2016 wurde festgelegt die Hebesätze ab 2020 zu erhöhen.

Mit Beschluss der Haushaltssatzung am 28.03.2019 wurde auch das HKK aus 2016 fortgeschrieben. Inhalt wiederum die Anhebung der Hebesätze zum 01.01.2020.

Im 2016 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept war bereits für das Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung der Grundsteuer A und B auf 500 v. H. und bei der Gewerbesteuer auf 400 v. H. und für das Haushaltsjahr 2022 eine Erhöhung der Grundsteuer A und B auf 550 v. H und bei der Gewerbesteuer auf 400 v. H. vorgesehen. Auf Grund der Situation - Corona Pandemie -  wurde von den vorgesehenen Steuererhöhungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 laut Haushaltskonsolidierungskonzept abgesehen.

Mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2022 und Fortschreibung des HKKs wurde die Anhebung der Hebesätze beschlossen. Die Finanzplanung sah für das Haushaltsjahr eine Erhöhung der Grundsteuer A und B auf 550 v. H und der Gewerbesteuer auf 450 v. H. vor.

Aufgrund der Aussetzung in 2021 und in 2022 muss mit der Haushaltsplanung 2023 und der Fortschreibung des HKKs in 2023 die Hebesatzanhebung neu festgeschrieben werden. Diese Maßnahme dient der Senkung der aufgelaufenen Fehlbeträge und zur Vermeidung weiterer struktureller Fehlbeträge bis 2024.


Anlagenverzeichnis:

Hebesatzsatzung

Realsteuern im Vergleich 2019 bis 2022 - Hebesatzerhöhung 2023

Fiktive Berechnung