Betreff
Entgeltvereinbarung ab 01.03.2023 für die Kita "Regenbogen" im OT Stadt Wanzleben
Vorlage
353/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Einvernehmen zur Entgeltvereinbarung ab 01.03.2023 zwischen dem Landkreis Börde und dem Zweckverband Kindertagesstätten im Evangelischen Kirchenkreis Egeln, Kirchentor 25 in 39171 Sülzetal als Träger der Kita „Regenbogen“, Kirchgang 8 in 39164 Stadt Wanzleben - Börde ab dem 01.03.2023.


Auf der Grundlage des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i. V. m. den §§ 78 b bis 78 e des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt u. a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems. Der Abschluss der Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben - Börde und bis zur Erteilung schwebend unwirksam.

 

Beschlossen wird die Änderung ab 01.03.2023. Die monatlichen Entgelte (Platzkosten) für den Zeitraum ab 01.03.2023 sind Bestandteil.

 

Die Gesamtkosten betragen 876.442,55 Euro und erhöhen sich somit um 208.403,91 Euro gegenüber der vorherigen Vereinbarung.

 

Die Platzkosten beispielsweise eines 10 h Krippenplatzes belaufen sich auf 1.718,63 Euro und eines 10 h Kindergartenplatzes auf 1.004,61 Euro (in der vorherigen Vereinbarung waren es 1.307,07 Euro für einen 10 h Krippenplatz und 762,53 Euro für einen 10 h Kindergartenplatz).


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses erhöhen sich die Gesamtkosten, die nach Abzug der Kostenbeiträge und Pauschalen zu Mehrausgaben im Haushalt der Stadt Wanzleben - Börde führen.

 


Anlagenverzeichnis:

Entgeltvereinbarung ab 01.03.2023