Betreff
Mittelfreigabe für eine außerplanmäßige Ausgabe - Breitbandausbau
Vorlage
359/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Mittelfreigabe für die außerplanmäßige Ausgabe - Breitbandausbau in der Stadt Wanzleben - Börde i. H. v. 2.000.000,00 € bei der Haushaltsstelle 5.7.3.50/0303.785200. Die Deckung erfolgt aus der Kreditaufnahme - Haushaltsstelle 6.1.2.50/9050.692730.


Zum Ende des Haushaltsjahres 2022 war ersichtlich, dass eine Kreditaufnahme nicht notwendig war. Andererseits stand die Gesamtausgabe für Breitband nicht fest, da es Verzögerungen in der Bauausführung gab. Daher wurde entschieden den genehmigten Kredit nicht mehr in 2022 aufzunehmen, da dieser nicht in der geplanten Summe benötigt wird. Die gebildeten Ermächtigungen sind nicht ausreichend, um die restlichen Zahlungen abzudecken. Folglich ist es notwendig, dass eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.000.000,00 € beschlossen werden muss.

 

Bis November 2023 soll die endgültige Abrechnung vorliegen, so dass die Höhe der Kreditaufnahme feststeht, die zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe benötigt wird.

Der Stadtrat soll im Dezember die Kreditaufnahme beschließen.

 

Nach § 108 Abs. 3 KVG LSA hat die Kreditgenehmigung der Haushaltssatzung 2022 bis 31.12.2023 Bestandskraft.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Kreditaufnahme: 6.1.2.50/9050.692730 i. H. v. 2.000.000,00 €

Ausgabe Breitbandausbau: 5.7.3.50/0303.785200 i. H. v. 2.000.000,00 €


Anlagenverzeichnis:

Berechnung apl. Breitband