Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 133 (1) Nr. 1 KVG LSA i. V. m. § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan für die verwalteten Wohnungen der Stadt Wanzleben - Börde (OT Dreileben und OT Groß Rodensleben) der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH für das Geschäftsjahr 2023.
Die Stadt Wanzleben - Börde ist gemäß § 133 (1) Nr. 1 KVG LSA i. V. m.
§ 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes verpflichtet, als 100 %-ige Gesellschafterin, den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan der verwalteten Wohnungen 2023 der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH zu beschließen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine
Anlagenverzeichnis:
Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplanung 2023 Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH