Betreff
Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplanung der verwalteten Wohnungen 2023 der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH
Vorlage
361/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 133 (1) Nr. 1 KVG LSA i. V. m. § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan für die verwalteten Wohnungen der Stadt Wanzleben - Börde (OT Dreileben und OT Groß Rodensleben) der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH für das Geschäftsjahr 2023.


Die Stadt Wanzleben - Börde ist gemäß § 133 (1) Nr. 1 KVG LSA i. V. m.

§ 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes verpflichtet, als 100 %-ige Gesellschafterin, den Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan der verwalteten Wohnungen 2023 der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH zu beschließen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine


Anlagenverzeichnis:

Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplanung 2023 Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH