Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gem. § 100 KVG LSA die Haushaltssatzung der Stadt Wanzleben - Börde für das Haushaltsjahr 2023 mit dem Haushaltsplan als Bestandteil und gem. § 106 KVG LSA den Finanzplan und das Investitionsprogramm bis 2026.


Anlagenverzeichnis:

Haushaltssatzung 2023