Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Erarbeitung einer Einbeziehungssatzung für das Flurstück 1 Flur 12 in der Gemarkung Bottmersdorf im OT Klein Germersleben gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1und 3 BauGB.
Zur
bauplanungsrechtlichen Sicherung einer Wohnbebauung auf dem Flurstück 1, Flur
12 in der Gemarkung Bottmersdorf kann eine Einbeziehungssatzung aufgestellt
werden und somit an dieser Stelle Baurecht geschaffen werden.
Das Grundstück befindet sich im Ortsteil Klein Germersleben am nordwestlichen Gemeinderand. Die o. g. Fläche befindet sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung ist daher die Erarbeitung einer Einbeziehungssatzung erforderlich. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung betrifft nur ein Flurstück.
Finanzierung:
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen
eines städtebaulichen Vertrages durch den Antragsteller.
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Anlagenverzeichnis:
Übersichtsplan Luftbild Geltungsbereich