Betreff
Abwägungsbeschluss Einbeziehungssatzung "Schleibnitzer Straße II" OT Hohendodeleben
Vorlage
366/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schleibnitzer Straße II“ der Stadt Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

1. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 9) als Anlage zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

 

2. Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

- berücksichtigt werden Anregungen von:

  Landkreis Börde

 

3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 9) wird Bestandteil des   

   Abwägungsbeschlusses.

 

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde hat in öffentlicher Sitzung am 16.02.2023 die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für die Teilfläche des Flurstücks 43/1 in der Flur 8, Gemarkung Hohendodeleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Hohendodeleben beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung vom 06.04.2023 bis zum 09.05.2023 im Dienstgebäude der Stadt Wanzleben - Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde. Es ist keine Stellungnahme von Bürgern eingegangen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB erfolgte am 13.03.2023.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 


Anlagenverzeichnis:

Abwägungstabelle Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Schleibnitzer Straße II Hohendodeleben