Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schleibnitzer Straße II“ der Stadt
Wanzleben - Börde OT Hohendodeleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
1. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf der Abgrenzungs-
und Einbeziehungssatzung „Nordstraße“ vorgebrachten Anregungen und Hinweise in
den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 9) als Anlage zum
Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen
vorgebracht.
2. Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
- berücksichtigt
werden Anregungen von:
Landkreis Börde
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 9) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des
B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde hat in öffentlicher Sitzung am 16.02.2023 die
Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für die Teilfläche des
Flurstücks 43/1 in der Flur 8, Gemarkung Hohendodeleben in die im Zusammenhang
bebaute Ortslage Hohendodeleben beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche
Auslegung vom 06.04.2023 bis zum 09.05.2023 im Dienstgebäude der Stadt
Wanzleben - Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde. Es
ist keine Stellungnahme von Bürgern eingegangen.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
erfolgte am 13.03.2023.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungstabelle Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung Schleibnitzer Straße II Hohendodeleben