Betreff
Satzungsbeschluss Einbeziehungssatzung "Schleibnitzer Straße II" OT Hohendodeleben
Vorlage
367/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB die Satzung über Abgrenzung der im Zusammenhang bebaute Ortslage und die Einbeziehung der Teilfläche des Flurstücks 43/1 der Flur 8, Gemarkung Hohendodeleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Hohendodeleben (Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schleibnitzer Straße II“), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schleibnitzer Straße II“ durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde hat in öffentlicher Sitzung am 16.02.2023 die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für die Teilfläche des Flurstücks 43/1 in der Flur 8, Gemarkung Hohendodeleben in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Hohendodeleben beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung vom 06.04.2023 bis zum 09.05.2023 im Dienstgebäude der Stadt Wanzleben - Börde sowie auf der Internetseite der Stadt Wanzleben - Börde. Es ist keine Stellungnahme von Bürgern eingegangen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB erfolgte am 13.03.2023.


Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt. Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.


Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung der Satzung kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schleibnitzer Straße II“ beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:

Begründung Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schleibnitzer Straße II“

Planteil Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Schleibnitzer Straße II“