Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt
die Aufstellung 1. Änderung B-Plan „Wohngebiet Schleibnitz-Nordost“
und bestätigt den Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom August 2023, die Begründung wird
gebilligt.
Der Entwurf der 1. Änderung B-Plan „Wohngebiet Schleibnitz-Nordost“ einschließlich Begründung ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Der
seit 02.09.2021 rechtsverbindliche B-Plan soll nunmehr umgesetzt werden. Mit
den Tiefbauarbeiten soll noch im IV. Quartal 2023 begonnen werden.
Der
B-Plan hat eine Gesamtfläche von ca. 4,8 ha und ist in 5 Teilgebiete
gegliedert.
Der
Grundstückseigentümer/Erschließungsträger möchte mit der Vermarktung des
Teilgebiets WA 1 (ca. 1 ha) beginnen. Im Rahmen von Vorgesprächen zur
Vermarktung der Baugrundstücke hat sich eine Nachfrage nach zweigeschossigen
Wohngebäuden im Stile von Stadtvillen als Einzel- und Doppelhäuser ergeben.
Neben dem aktuellen Trend sind diese Häuser sowohl energetisch günstig als auch
sehr flächensparsam.
Aufgrund
derzeitiger Festsetzungen im rechtsverbindlichen B-Plan für das Teilgebiet WA 1
ist die Errichtung von zweigeschossigen Stadtvillen und Doppelhäusern nicht
zulässig.
Für die Errichtung der o.g. Wohngebäude sind folgende Änderungen des B-Plans
erforderlich:
Ø
Erhöhung
der Geschossigkeit von ein auf zwei Vollgeschosse.
Ø
Änderung
der zulässigen Firsthöhe von 8 m auf 10 m.
Ø
Aufnahme
der Zulässigkeit von Doppelhäusern.
Im rechtsverbindlichen B-Plan wurde die Fläche bereits als Wohngebietsfläche
festgesetzt. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Plans soll in der Gemarkung
Wanzleben aus der Flur 26 ein Teil des Flurstücks 307 umfassen. Das Plangebiet
hat eine Größe von ca. 1,0 ha. Der Erschließungsträger/Eigentümer der Flächen
hat hierzu einen Antrag auf Änderung des B-Plans „Wohngebiet
Schleibnitz-Nordost“ bei der Stadt Wanzleben - Börde gestellt.
Die Änderung des
Bebauungsplans dient den Belangen der Wohnbedürfnisse der ortsansässigen
Bevölkerung und der Eigentumsbildung weiterer Kreise der Bevölkerung im Sinne
des § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB.
Für das Bebauungsplanänderungsverfahren soll das vereinfachte Verfahren gemäß §
13 BauGB angewendet werden. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach §
13 BauGB ist möglich, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht
berührt werden.
Die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB ist hierzu im
Einzelnen unter Punkt 3.3. der Begründung des Entwurfs der 1. Änderung des
B-Plans zu entnehmen.
Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen.
Finanzierung:
Die
Kosten des Bauleitplanverfahrens werden durch den Begünstigten /
Grundstückseigentümer getragen (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages).
Der Stadt entstehen somit keine Kosten.
Anlagenverzeichnis:
Begründung Entwurf 1. Änderung B-Plan „Wohngebiet
Schleibnitz-Nordost“
Planzeichnung Entwurf 1. Änderung B-Plan „Wohngebiet
Schleibnitz-Nordost“
Antrag des Erschließungsträgers vom 02.08.2023