Betreff
2. Änderung der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
373/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die zweite Änderung der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde.


Die FDP hat mit Datum vom 31.03.2023 einen Änderungsantrag zur Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde gestellt. Demnach sollen die stellvertretenden Ortswehrleiter zukünftig eine dauerhafte Aufwandsentschädigung in Höhe von 61,00 Euro erhalten. Gemäß § 9 Absatz 1 der Kommunal-Entschädigungsverordnung kann einem Stellvertreter der Funktionen nach Satz 2 Nr. 5 und 6, dem in seiner Funktion eine Führungsaufgabe dauerhaft mit einem eigenen Aufgabenbereich zugewiesen ist, eine Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale bis zu 75 v. H. des Höchstbetrages des Vertretenen gewährt werden. Die Prüfung des Antrages durch die Verwaltung ergab, dass die stellvertretenden Ortswehrleiter bei einer dauerhaften Aufgabenübertragung per Dienstanweisung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 61,00 Euro erhalten können.

 

Weiterhin schlägt die Verwaltung die Aufnahme einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 61,00 Euro für ehrenamtliche „Hauswarte“ vor. Diese Funktion soll der Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Feuerwehrhaus sowie auf den zu bewirtschaftenden Vorflächen des Feuerwehrhauses dienen. Diese Aufgabe kann den derzeitigen Funktionsträgern auf Grund des Aufgabenumfangs ihrer regulären Tätigkeit nicht zugemutet werden. Gemäß § 11 Absatz 1 der Kommunal-Entschädigungsverordnung heißt es: „Für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten kann eine angemessene Aufwandsentschädigung in Form einer monatlichen Pauschale gewährt werden“.


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

In der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Wanzleben - Börde hat jede der 13 Ortsfeuerwehren einen stellvertretenden Ortswehrleiter vorzuhalten. Weiterhin ist je ein Hauswart pro Ortsfeuerwehr angedacht. Bei einer monatlichen Aufwandsentschädigung von je 61,00 Euro pro Monat für die beiden Funktionen bedeutet die Umsetzung des Beschlusses eine Mehrbelastung von 19.032,00 Euro. Die erhöhte Ausgabe wird ab dem Haushaltsjahr 2024 in der Haushaltsstelle 1.2.6.00.542100 mit eingeplant.


Anlagenverzeichnis:

2. Änderung der Entschädigungssatzung