Betreff
Gesamträumliches Konzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
374/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt, dass als Anlage beigefügte gesamträumliche Konzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Stadt Wanzleben - Börde vom August 2023.


Die geeigneten Flächen (Tabelle Seite 28 des Konzepts) werden in den Entwurf des Flächennutzungsplanes als Sonderbauflächen für Freiflächenphotovoltaik

Übernommen. Davon ausgeschlossen ist eine Teilfläche L 1 Übungsplatz FFW im Ortsteil Domersleben, diese wird als Fläche für Gemeinwohl dargestellt. Im Ortsteil ZD Klein Wanzleben werden die Flächen D 6 Deponie Tonnenberg sowie die Fläche K 3 Kleingartenanlage als Grünfläche dargestellt. Die Fläche L 11 verbleibt vorerst Gewerbefläche, da es hier eine Nachfrage beim OBM zur Erweiterung eines Gewerbes gab.  


Der Nutzung regenerativer Energiequellen kommt im Rahmen des Klimaschutzes und einer zukunftsorientierten Energiepolitik eine besondere Bedeutung zu. Um das langfristige Ziel zu erreichen, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren, hat sich die EU folgende Zwischenziele für das Jahr 2030 gesetzt (Stand Juni2022):

- Die EU-internen Treibhausgas-Emissionen werden bis 2030 um mindestens 55 % im
  Vergleich zu 1990 gemindert.

- Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auf 40% des gesamten Endenergieverbrauches
  gesteigert.

- Die Energieeffizienz wird um 39 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne
  weitere Effizienzanstrengungen.

 

Neben den Windenergieanlagen ist der Energiegewinnung aus solarer Strahlungsenergie hierbei von besonderer Bedeutung. Aufgrund hochwertiger landwirtschaftlicher Böden soll die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Böden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen begrenzt werden. Dies erfordert eine Steuerung der Zulässigkeit dieser Anlagen auch in Bereichen, in denen Photovoltaik-Freiflächenanlagen privilegiert sind.


Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2020 spielte die Einordnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine untergeordnete Rolle, da grundsätzlich davon ausgegangen wurde, dass die hochwertigen Bördeböden hierfür nicht in Frage kommen. Die Stadt hat bisher nur auf drei Konversionsstandorten – der ehemaligen Zuckerfabrik in der Stadt Seehausen, den Flächen des Rübenlagerplatzes der alten Zuckerfabrik ZD Klein Wanzleben und ruinösen Stallanlagen im ZD Klein Wanzleben - Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt.


Die Vorhaben wurden bisher nicht umgesetzt. Photovoltaik-Freiflächenanlagen entstanden bisher im Gewerbe- und Industriegebiet Südost im OT Stadt Wanzleben

und auf einer Gewerbebrache östlich der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße nördlich

des Schießplatzes. Eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Bahnstrecke Magdeburg-Braunschweig in der Gemarkung Klein Rodensleben befindet sich derzeit in der Genehmigungsphase.


Der Städte- und Gemeindebund und die Regionale Planungsgemeinschaft informierten,

dass die Zulässigkeit von Freiflächenphotovoltaikanlagen einer „raumplanerischen

Steuerung“ bedarf. Dies kann in einem separaten Konzept oder im Flächennutzungsplan erfolgen.


Die Gemeinde hat am 25.11.2022 den Auftrag zur Erarbeitung eine gutachterliche Prüfung für ein gesamträumliches Konzept zur Einordnung von Freiflächenphotovoltaikanlagen an das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung ausgelöst. Das Ergebnis liegt nunmehr vor, mit der Empfehlung die für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeigneten Flächen, in den Flächennutzungsplan zu übernehmen.

Es besteht die Möglichkeit für die Flächen entlang der Bahnstrecke Magdeburg- Braunschweig und für die Flächen entlang der Autobahn A 14 Aufstellungsbeschlüssen und Veränderungssperren zu fassen, da nur auf diesen Flächen Photovoltaik- Freiflächenanlagen privilegiert sind. Die Aufstellungsbeschlüsse sollten dann die Gesamtflächen umfassen mit der Zielstellung nur dort PV-Anlagen zuzulassen, wo es das Konzept empfiehlt. Die verbleibenden Flächen entlang der Bahn und der Autobahn können als landwirtschaftliche Nutzfläche festgesetzt werden. Für alle anderen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Deponien, Kleingärten und landwirtschaftlichen Betriebsstätten ist eine Darstellung im Flächennutzungsplan ausreichend. Bis auf eine Teilfläche in Domersleben, den FFW-Übungsplatz hier empfiehlt die Verwaltung die Darstellung als Fläche für Gemeinwohl.

 

Der Stadtrat wird um Entscheidung gebeten, ob die im Konzept als geeignet

empfohlenen Flächen in den Flächennutzungsplan übernommen werden sollen.


Im Falle eines Beschlusses durch den Stadtrat wäre ein entsprechendes Konzept als sonstige städtebauliche Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.


Anlagenverzeichnis:

Gesamträumliches Konzept für Photovoltaikanlagen in der Stadt Wanzleben - Börde