Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt, dass als Anlage beigefügte gesamträumliche
Konzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Stadt Wanzleben - Börde vom
August 2023.
Die geeigneten Flächen (Tabelle Seite 28 des Konzepts) werden in den Entwurf
des Flächennutzungsplanes als Sonderbauflächen für Freiflächenphotovoltaik
Übernommen. Davon ausgeschlossen ist eine Teilfläche L 1 Übungsplatz FFW im Ortsteil Domersleben, diese wird als Fläche für Gemeinwohl dargestellt. Im Ortsteil ZD Klein Wanzleben werden die Flächen D 6 Deponie Tonnenberg sowie die Fläche K 3 Kleingartenanlage als Grünfläche dargestellt. Die Fläche L 11 verbleibt vorerst Gewerbefläche, da es hier eine Nachfrage beim OBM zur Erweiterung eines Gewerbes gab.
Der Nutzung
regenerativer Energiequellen kommt im Rahmen des Klimaschutzes und einer
zukunftsorientierten Energiepolitik eine besondere Bedeutung zu. Um das
langfristige Ziel zu erreichen, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2050
auf null zu reduzieren, hat sich die EU folgende Zwischenziele für das Jahr
2030 gesetzt (Stand Juni2022):
- Die EU-internen
Treibhausgas-Emissionen werden bis 2030 um mindestens 55 % im
Vergleich zu 1990 gemindert.
- Die Nutzung
erneuerbarer Energien wird auf 40% des gesamten Endenergieverbrauches
gesteigert.
- Die
Energieeffizienz wird um 39 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne
weitere Effizienzanstrengungen.
Neben den
Windenergieanlagen ist der Energiegewinnung aus solarer Strahlungsenergie hierbei
von besonderer Bedeutung. Aufgrund hochwertiger landwirtschaftlicher Böden soll
die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Böden für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen begrenzt werden. Dies erfordert eine Steuerung
der Zulässigkeit dieser Anlagen auch in Bereichen, in denen
Photovoltaik-Freiflächenanlagen privilegiert sind.
Im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2020 spielte die
Einordnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine untergeordnete Rolle, da
grundsätzlich davon ausgegangen wurde, dass die hochwertigen Bördeböden hierfür
nicht in Frage kommen. Die Stadt hat bisher nur auf drei Konversionsstandorten
– der ehemaligen Zuckerfabrik in der Stadt Seehausen, den Flächen des
Rübenlagerplatzes der alten Zuckerfabrik ZD Klein Wanzleben und ruinösen
Stallanlagen im ZD Klein Wanzleben - Flächen für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Flächennutzungsplan dargestellt.
Die Vorhaben wurden bisher nicht umgesetzt. Photovoltaik-Freiflächenanlagen
entstanden bisher im Gewerbe- und Industriegebiet Südost im OT Stadt Wanzleben
und auf einer
Gewerbebrache östlich der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Straße nördlich
des Schießplatzes.
Eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Bahnstrecke
Magdeburg-Braunschweig in der Gemarkung Klein Rodensleben befindet sich derzeit
in der Genehmigungsphase.
Der Städte- und Gemeindebund und die Regionale Planungsgemeinschaft
informierten,
dass die
Zulässigkeit von Freiflächenphotovoltaikanlagen einer „raumplanerischen
Steuerung“ bedarf.
Dies kann in einem separaten Konzept oder im Flächennutzungsplan erfolgen.
Die Gemeinde hat am 25.11.2022 den Auftrag zur Erarbeitung eine gutachterliche
Prüfung für ein gesamträumliches Konzept zur Einordnung von
Freiflächenphotovoltaikanlagen an das Büro für Stadt-, Regional- und
Dorfplanung ausgelöst. Das Ergebnis liegt nunmehr vor, mit der Empfehlung die
für Freiflächenphotovoltaikanlagen geeigneten Flächen, in den
Flächennutzungsplan zu übernehmen.
Es besteht die
Möglichkeit für die Flächen entlang der Bahnstrecke Magdeburg- Braunschweig und
für die Flächen entlang der Autobahn A 14 Aufstellungsbeschlüssen und
Veränderungssperren zu fassen, da nur auf diesen Flächen Photovoltaik-
Freiflächenanlagen privilegiert sind. Die Aufstellungsbeschlüsse sollten dann
die Gesamtflächen umfassen mit der Zielstellung nur dort PV-Anlagen zuzulassen,
wo es das Konzept empfiehlt. Die verbleibenden Flächen entlang der Bahn und der
Autobahn können als landwirtschaftliche Nutzfläche festgesetzt werden. Für alle
anderen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Deponien, Kleingärten und
landwirtschaftlichen Betriebsstätten ist eine Darstellung im
Flächennutzungsplan ausreichend. Bis auf eine Teilfläche in Domersleben, den
FFW-Übungsplatz hier empfiehlt die Verwaltung die Darstellung als Fläche für Gemeinwohl.
Der Stadtrat wird um
Entscheidung gebeten, ob die im Konzept als geeignet
empfohlenen Flächen
in den Flächennutzungsplan übernommen werden sollen.
Im Falle eines Beschlusses durch den Stadtrat wäre ein entsprechendes Konzept
als sonstige städtebauliche Planung nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der
Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Anlagenverzeichnis:
Gesamträumliches Konzept für Photovoltaikanlagen in der Stadt Wanzleben - Börde