Betreff
Abberufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Eggenstedt
Vorlage
378/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die frühzeitige Abberufung des Kameraden Dennis Kunert aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Eggenstedt.


Gemäß § 15 Absatz 2 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Ortsfeuerwehr durch einen Ortswehrleiter geleitet. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Der Kamerad Dennis Kunert wurde am 24.02.2022 für die Dauer von sechs Jahren zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Eggenstedt berufen. Am 17.09.2023 teilte Kamerad Kunert per E-Mail mit, dass er von seinem Amt als Ortswehrleiter mit sofortiger Wirkung zurücktritt. Die Anhörung des Kreisbrandmeisters zur Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 15 Absatz 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte am 18.09.2023 und wurde am 19.09.2023 positiv beschieden.


Anlagenverzeichnis:
Antwort des Kreisbrandmeisters zur Anhörung bezüglich der frühzeitigen Abberufung