Betreff
8. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue
Vorlage
383/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 8. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue.


Die Unterhaltungsverbände haben für das Jahr 2023 die jährlichen Beiträge den aktuellen Bedingungen angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus Veränderungen der Einwohnerzahlen, veränderter Verwaltungskosten sowie der Verteilung zwischen unbefestigter und befestigter Fläche. Grundlage sind die Angaben des statistischen Landesamtes sowie die entsprechenden tariflichen Bestimmungen.

Aufgrund der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 07.06.2022 und einer Dopplung bei der Angabe der letztmaligen Änderung des Kommunalabgabengesetzes musste die Präambel dahingehend geändert werden.


Finanzierung:
Die Einnahmen werden unter folgender Haushaltsstelle gebucht: 5.5.2.10.432100

 


Anlagenverzeichnis:
8. Änderungssatzung / Umlage ab 2015 für 2023

Gegenüberstellung Umlage 2022 und 2023