Betreff
Hauptsatzung der Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
001/BM/19-24
Art
BV-BM
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Hauptsatzung der Stadt Wanzleben - Börde.
Jede Gemeinde (Stadt) ist zum Erlass einer Hauptsatzung nach § 10 Abs. 1 KVG LSA verpflichtet. Grundlage für den Beschluss über die Hauptsatzung bzw. deren Änderung bildet § 10 Abs. 2 i. V. m. 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA. Die Hauptsatzung muss mit der Mehrheit der Stadtratsmitglieder beschlossen werden.