Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Hauptsatzung der Stadt Wanzleben - Börde.

 


Jede Gemeinde (Stadt) ist zum Erlass einer Hauptsatzung nach § 10 Abs. 1 KVG LSA verpflichtet. Grundlage für den Beschluss über die Hauptsatzung bzw. deren Änderung bildet § 10 Abs. 2 i. V. m. 45 Abs. 2 Nr. 1 KVG LSA.  Die Hauptsatzung muss mit der Mehrheit der Stadtratsmitglieder beschlossen werden.