Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass
1. keine
Einwendungen gegen die Wahl des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde am
26.05.2019 vorliegen und
2. die Wahl des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde am 26.05.2019 gültig ist.
Gemäß § 50 Abs. 1
und 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) können
jeder Wahlberechtigte, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag
eingereicht haben, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die
für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der
Wahl Einspruch (Wahleinspruch) erheben, mit der Begründung, dass die Wahl nicht
den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in
anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch
ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei den für das
Wahlgebiet zuständigem Wahlleiter mit Begründung schriftlich einzureichen oder
zur Niederschrift zu erklären.
Die öffentliche
Bekanntmachung des Wahlergebnisses wurde am 03.06.2019 ortsüblich lt.
Hauptsatzung in den Schaukästen bekannt gemacht.
Bis zum 18.06.2019
ist kein Wahleinspruch beim Wahlleiter eingegangen.
Gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 des KWG LSA entscheidet die neu gewählte Vertretung über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl.