Betreff
Entscheidung über den Wahleinspruch und die Gültigkeit der Wahl zum Ortschaftsrat Remkersleben
Vorlage
010/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass

 

1.   ein zulässiger aber unbegründeter Einspruch gegen die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Remkersleben am 26.05.2019 vorliegt und

2. die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Remkersleben am 26.05.2019 gültig ist.

 


Gemäß § 50 Abs. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

(KWG LSA) können jeder Wahlberechtigte, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht haben, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch (Wahleinspruch) erheben, mit der Begründung, dass die Wahl nicht den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.

 

Der Wahleinspruch ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei den für das Wahlgebiet zuständigem Wahlleiter mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses wurde am 04.06.2019 ortsüblich lt. Hauptsatzung in den Schaukästen bekannt gemacht.

Am 11.06.2019 legte Frau Claudia Weinrich Einspruch gegen die Wahl des Ortschaftsrates Remkersleben ein.

 

Gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 des KWG LSA entscheidet die neu gewählte Vertretung über Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl.

 

Die Einspruchsfrist endete am 18.06.2019. Damit ist der Einspruch fristgerecht und zulässig.

 

Als Begründung für den Einspruch gibt Frau Weinrich an, dass die Wahl nicht entsprechend den Wahlrechtsgrundsätzen durchgeführt bzw., das Wahlergebnis in anderer Weise beeinflusst wurde, da sie anfangs als Ortschaftsrätin berufen worden ist und nun durch die Berücksichtigung der Briefwähler nicht mehr die ausreichenden Stimmen zur Mitarbeit im Ortschaftsrat hat.

 

Am Wahlabend wurde das vorläufige Wahlergebnis auf der Internetseite der Stadt Wanzleben-Börde präsentiert.

In diesem vorläufigen Ergebnis wurde das Briefwahlergebnis vergessen.

 

Am 28.05.2019 stellte der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Ortschaftsrates Remkersleben fest. Hierbei wurden unter Einbeziehung des Briefwahlergebnisses die gewählten Vertreter für den Ortschaftsrat festgestellt. Frau Claudia Weinrich zählte nicht dazu. Sie befindet sich auf der Nachrückerliste.

 

Am 29.05.2019 erfolgten die Berufungen. Diesen Berufungen lag fälschlicherweise die Liste mit dem vorläufigen Wahlergebnis (ohne Briefwähler) zu Grunde.

Leider erhielt Frau Weinrich daraufhin eine Berufung zur Ortschaftsrätin, was allerdings nicht dem endgültigen Wahlergebnis entsprach.

 

Folglich wurde die Wahl nach den Wahlrechtsvorschriften durchgeführt und auch nicht in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst.

 

Der Wahleinspruch ist somit unbegründet.


Anlage: Wahleinspruch von Frau Claudia Weinrich