Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß §§ 51 Abs. 1 und 52 Abs. 1 des
Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA), dass
1. ein
zulässiger aber unbegründeter Einspruch gegen die Wahl des Ortschaftsrates der
Ortschaft Remkersleben am 26.05.2019 vorliegt und
2. die Wahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Remkersleben am 26.05.2019 gültig ist.
Gemäß § 50 Abs. 1
und 2 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt
(KWG LSA) können
jeder Wahlberechtigte, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag
eingereicht haben, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die
für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde gegen die Gültigkeit der
Wahl Einspruch (Wahleinspruch) erheben, mit der Begründung, dass die Wahl nicht
den Wahlrechtsvorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in
anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist.
Der Wahleinspruch
ist binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei den für das
Wahlgebiet zuständigem Wahlleiter mit Begründung schriftlich einzureichen oder
zur Niederschrift zu erklären.
Die öffentliche
Bekanntmachung des Wahlergebnisses wurde am 04.06.2019 ortsüblich lt.
Hauptsatzung in den Schaukästen bekannt gemacht.
Am 11.06.2019 legte
Frau Claudia Weinrich Einspruch gegen die Wahl des Ortschaftsrates Remkersleben
ein.
Gemäß §§ 51 Abs. 1
und 52 des KWG LSA entscheidet die neu gewählte Vertretung über Wahleinsprüche
und die Gültigkeit der Wahl.
Die Einspruchsfrist
endete am 18.06.2019. Damit ist der Einspruch fristgerecht und zulässig.
Als Begründung für
den Einspruch gibt Frau Weinrich an, dass die Wahl nicht entsprechend den
Wahlrechtsgrundsätzen durchgeführt bzw., das Wahlergebnis in anderer Weise
beeinflusst wurde, da sie anfangs als Ortschaftsrätin berufen worden ist und
nun durch die Berücksichtigung der Briefwähler nicht mehr die ausreichenden
Stimmen zur Mitarbeit im Ortschaftsrat hat.
Am Wahlabend wurde
das vorläufige Wahlergebnis auf der Internetseite der Stadt Wanzleben-Börde
präsentiert.
In diesem
vorläufigen Ergebnis wurde das Briefwahlergebnis vergessen.
Am 28.05.2019 stellte
der Wahlausschuss das Ergebnis der Wahl des Ortschaftsrates Remkersleben fest.
Hierbei wurden unter Einbeziehung des Briefwahlergebnisses die gewählten
Vertreter für den Ortschaftsrat festgestellt. Frau Claudia Weinrich zählte
nicht dazu. Sie befindet sich auf der Nachrückerliste.
Am 29.05.2019
erfolgten die Berufungen. Diesen Berufungen lag fälschlicherweise die Liste mit
dem vorläufigen Wahlergebnis (ohne Briefwähler) zu Grunde.
Leider erhielt Frau
Weinrich daraufhin eine Berufung zur Ortschaftsrätin, was allerdings nicht dem
endgültigen Wahlergebnis entsprach.
Folglich wurde die
Wahl nach den Wahlrechtsvorschriften durchgeführt und auch nicht in anderer
unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst.
Der Wahleinspruch ist somit unbegründet.
Anlage: Wahleinspruch von Frau Claudia Weinrich