Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2019 - 2024 für den Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde und seine Ausschüsse.


Der neugewählte Stadtrat hat sich gemäß § 59 KVG LSA mit der Mehrheit ihrer Mitglieder im Rahmen der Kommunalverfassung Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) eine Geschäftsordnung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten zu geben.


Anlage:

Entwurf Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wanzleben - Börde und seiner Ausschüsse