Betreff
Entsendung von Vertretern in die Verbandsversammlung der Unterhaltungsverbände
Vorlage
017/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde beschließt die Entsendung für die Vertretung der Stadt Wanzleben - Börde in die Verbandsversammlungen der Unterhaltungsverbände:

 

1.                   UHV „Aller“              

Vertreter: ………………… Stellvertreter: …………………

2.                   UHV „Elbaue“                         

Vertreter: ………………… Stellvertreter: …………………

3.                   UHV „Großer Graben“        

Vertreter: ………………… Stellvertreter: …………………

4.                   UHV „Untere Bode“             

Vertreter: ………………… Stellvertreter: …………………

5.                   UHV „Untere Ohre“

Vertreter: ………………… Stellvertreter: …………………

 


Es besteht die Notwendigkeit durch Beschluss Vertreter für die Verbandsversammlungen zu entsenden. Bis dato war der Bürgermeister der Stadt Wanzleben - Börde Vertreter in den Verbandsversammlungen. Die Stellvertreter waren die Amtsleiterin Finanzen Frau Franz und der Amtsleiter Bauamt Herr Küpper.

 

Das Wassergesetz ermöglicht, dass jeder Einwohner die Stadt Wanzleben - Börde in den Verbandsversammlungen der Unterhaltungsverbände vertreten kann.

Der Verband „Aller“ unterhält die Gewässer der Gemarkungen folgender Ortschaften:

Eggenstedt (Ortslage und den größten Teil der Gemarkung) 

Stadt Seehausen (teilweise Gemarkung)

 

Der Verband „Elbaue“ unterhält die Gewässer der Gemarkungen folgender Ortschaften:

Stadt Wanzleben mit den Ortsteilen Stadt Wanzleben, Schleibnitz und Buch (Ortslage und Teile der Gemarkung)

Hohendodeleben (teilweise Gemarkung)

 

Der Verband „Großer Graben“ unterhält die Gewässer der Gemarkungen der Ortschaft:

Eggenstedt (Teile der Gemarkung)

 

Der Verband „Untere Bode“ unterhält die Gewässer der Gemarkungen folgender Ortschaften:

Stadt Wanzleben mit den Ortsteilen Stadt Wanzleben, Stadt Frankfurt und Blumenberg (Ortslage und Teile der Gemarkung)

Bottmersdorf / Klein Germersleben (Ortslage und Gemarkung)

Domersleben (Ortslage und Gemarkung)

Groß Rodensleben mit dem Ortsteil Groß Rodensleben, Bergen (Ortslage und Gemarkung)

Hohendodeleben (Teile der Gemarkung)

Klein Rodensleben (Teile der Gemarkung)

Stadt Seehausen (Ortslage und Teile der Gemarkung)

Zuckerdorf Klein Wanzleben (Ortslage und Gemarkung)

Remkersleben mit den Ortsteilen Remkersleben und Meyendorf (Ortslage und Gemarkung)

Dreileben (Ortslage und Teile der Gemarkung)

 

Der Verband „Untere Ohre“ unterhält die Gewässer der Gemarkungen folgender Ortschaften:

Groß Rodensleben mit den Ortsteilen Groß Rodensleben und Hemsdorf (Ortslage und Gemarkung)

Hohendodeleben (Ortslage und Teile der Gemarkung)

Klein Rodensleben (Ortslage und Teil der Gemarkung)

Dreileben (Bahnhof) (Ortslage und Teile der Gemarkung)

 

Es sind jeweils 1 Vertreter und 1 Stellvertreter zu benennen. Insgesamt 5 Vertreter und 5 Stellvertreter. Personengleichheit ist möglich, eine Person kann in mehreren Verbänden Vertreter sein, gleiches gilt auch für die Stellvertreter.

 

Die nachstehenden Interessenverbände der Flächeneigentümer und Nutzer:

Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e. V.                   

Bauernbund Sachsen-Anhalt e. V.                   

Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e. V.                   

Landesforstverein Sachsen-Anhalt e. V.                   

Landesverband Gartenbau Sachsen-Anhalt e. V.                   

Landesverband der Landwirte im Nebenberuf Sachsen-Anhalt e. V.                   

Grundbesitzerverband Sachsen-Anhalt e. V.                   

Haus & Grund Sachsen-Anhalt e. V.                   

Pächterverband Sachsen-Anhalt e. V.

haben die Möglichkeit, eigene Vertreter zu entsenden.