Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde stellt folgende Sitzverteilung und Ausschussbesetzung fest:
Sitzverteilung
beschließende Ausschüsse:
CDU-Fraktion: ……. Sitze
AfD-Fraktion: ……. Sitze
FDP-Fraktion: ……. Sitze
Freie Wähler-Fraktion: ……. Sitze
SPD/Grüne-Fraktion: ……. Sitze
Die Linke-Fraktion: ……. Sitze
Sitzverteilung
beratende Ausschüsse:
CDU-Fraktion: ……. Sitze
AfD-Fraktion: ……. Sitze
FDP-Fraktion: ……. Sitze
Freie Wähler-Fraktion: ……. Sitze
SPD/Grüne-Fraktion: ……. Sitze
Die Linke-Fraktion: ……. Sitze
Ausschussbesetzung:
Hauptausschuss:
Vorsitzender: Bürgermeister
Thomas Kluge
CDU-Fraktion: 1.
……………………. 2.
…………………….
AfD-Fraktion: 3. …………………….
FDP-Fraktion: 4. …………………….
5. …………………….
Freie Wähler-Fraktion: 6. …………………….
7. …………………….
SPD/Grüne-Fraktion: 8. ……. ………………
Die Linke-Fraktion: 9. …………………….
Bauausschuss:
Vorsitzender: Bürgermeister
Thomas Kluge
CDU-Fraktion: 1.
……………………. 2.
…………………….
AfD-Fraktion: 3. …………………….
FDP-Fraktion: 4. …………………….
5. …………………….
Freie Wähler-Fraktion: 6. …………………….
7. …………………….
SPD/Grüne-Fraktion: 8. ……. ………………
Die Linke-Fraktion: 9. …………………….
Finanzausschuss:
Vorsitz : ………………………
stellv. Vorsitzender/e ………………………
CDU-Fraktion: 1. ……………………. 2. …………………….
AfD-Fraktion: 3. …………………….
FDP-Fraktion: 4. …………………….
Freie Wähler-Fraktion: 5. …………………….
SPD/Grüne-Fraktion: 6. ……. ………………
Die Linke-Fraktion: 7. …………………….
Sozialausschuss:
Vorsitz : ………………………
stellv. Vorsitzender/e: ………………………
CDU-Fraktion: 1. ……………………. 2. …………………….
AfD-Fraktion: 3. …………………….
FDP-Fraktion: 4. …………………….
Freie Wähler-Fraktion: 5. …………………….
SPD/Grüne-Fraktion: 6. ……. ………………
Die Linke-Fraktion: 7. …………………….
Die Hauptsatzung bestimmt gemäß § 46 Abs. 1. KVG LSA, welche
ständigen Ausschüsse gebildet werden und aus wie vielen Mitgliedern die
Ausschüsse bestehen. Die Sitzverteilung erfolgt gemäß § 47 Abs. 1 KVG LSA nach
dem Verfahren Hare-Niemeyer, sofern im Stadtrat mindestens zwei Fraktionen
bestehen. Die Fraktionen benennen ihre Mitglieder. Sie können im
Verhinderungsfall durch Mitglieder derselben Fraktion vertreten werden.
Der Stadtrat muss die Ausschussbesetzung (einschließlich Stellvertreter) durch Beschluss feststellen gemäß § 47 Abs. 3 KVG LSA.
In den Ausschüssen kann gemäß § 50 KVG LSA der Bürgermeister seine allgemeinen Vertreter mit seiner Vertretung beauftragen. Ist der allgemeine Vertreter verhindert, so bestimmt der Ausschuss aus dem Kreis seiner stimmberechtigten Mitglieder die Person die den Bürgermeister im Vorsitz vertritt.
Die Fraktion, die den Vorsitzenden in dem beratenden Ausschuss stellt, benennt auch den Vertreter für den Verhinderungsfall aus der Mitte der dem jeweiligen Ausschuss angehörenden Stadträte der Fraktion, sofern aus der Fraktion kein weiterer Vertreter zur Verfügung steht, aus der Mitte der Mitglieder des jeweiligen Ausschusses.
Anlage: Berechnung der Sitzverteilung