Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde stellt die Mitgliedschaft der sachkundigen Einwohner in den folgenden beratenden Ausschüssen fest:
Finanzausschuss:
1.
…………………………….
2. …………………………….
3. …………………………….
4. …………………………….
Sozialausschuss:
1. …………………………..
2. …………………………..
3. ………………………….
4. …………………………
Der Stadtrat beruft die sachkundigen Einwohner widerruflich als Mitglied mit beratender Stimme in die gemäß der Hauptsatzung der Stadt Wanzleben - Börde festgelegten ständigen beratenden Ausschüsse. Das Verfahren richtet sich nach Hare-Niemeyer.
Der Stadtrat hat gemäß § 56 Abs. 2 KVG LSA durch Beschluss die Mitgliedschaft der sachkundigen Einwohner festzustellen.
Anlage: Berechnung der Sitzverteilung