Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung des B-Planes
"Mischgebiet südlich der Kleingartenanlage Springbrunnen" in der
Ortschaft Stadt Wanzleben gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren
nach § 13a BauGB i.V.m § 13 BauGB.
Der Entwurf des
B-Planes „Mischgebiet südlich der Kleingartenanlage Springbrunnen" und die
Begründung werden in der beigefügten Fassung (Stand August 2019) bestätigt und
die Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Ziel der Planung ist
die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses.
Der Geltungsbereich
des B-Planes hat eine Größe von ca. 0,4 ha.
(Geltungsbereich
siehe Entwurf des B-Planes als Anlage).
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO für die Errichtung eines Wohn-
und Geschäftshauses schaffen.
Im Rahmen der
Aufstellung des rechtswirksamen F-Plan wurde die Fläche des Plangebiet bereits
als Mischgebiet (MI) dargestellt.
Nunmehr liegt eine
konkrete Nachfrage des Eigentümers vor, im Stadtgebiet der Ortschaft Wanzleben
ein Wohn- und Geschäftshaus (Vermietung von Stellplätzen für Wohnwagen/
Vertrieb von Campingartikel) auf dem Flurstück 129/37, Flur 8 zu errichten.
Die Fläche befindet
sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der
Nutzung ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung
erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant.
Eine Nachverdichtung
der Ortslage in diesem Bereich ist städtebaulich sinnvoll jedoch aufgrund des
derzeitig fehlenden Planungsrechtes nicht möglich.
Das Vorhaben dient
der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB i.V.m § 13 BauGB aufgestellt werden. Die Begründung
zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist hierzu im Einzelnen dem
Kapitel 3.3 der beiliegenden Begründung des B-Planentwurfs zu entnehmen.
Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen.
Finanzierung:
Für die Stadt Wanzleben entstehen keine Kosten. Der Begünstigte der Planung, trägt die Kosten des Verfahren, dies erfolgt auf Grundlage einer städtebaulichen Vereinbarung nach § 11 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Begründung B-Plan Mischgebiet südlich der Kleingartenanlage Springbrunnen
Entwurf Planteil B-Plan Mischgebiet südlich der Kleingartenanlage Springbrunnen