Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wanzleben - Börde.
Gemäß § 1 Abs. 2 der
Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
(MindAusrVO-FF) vom 13.09.2009 in der derzeit gültigen Fassung hat jede
Einheits- und Verbandsgemeinde eine leistungsfähige, den örtlichen
Gegebenheiten angemessene Feuerwehr vorzuhalten.
Nach § 1 Abs. 3 der
MindAusrVO-FF sind die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die
Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Die
Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.
Aufgrund der Hinweise vom Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt vom
19.06.2015 hat eine Überprüfung und Fortschreibung regelmäßig innerhalb von
vier Jahren zu erfolgen. Anhand des Ergebnisses der Risikoanalyse stellt die
Gemeinde den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung
(Brandschutzbedarf) fest.
Eine Freiwillige Feuerwehr einer Einheits- und Verbandsgemeinde gilt gemäß § 1 Abs. 4 MindAusrVO-FF als leistungsfähig, wenn die gemäß Risikoanalyse notwendige Ausrüstung einsatzbereit vorgehalten wird und die notwendigen Funktionen jederzeit besetzt werden können.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt. Jedoch ist der Brandschutzbedarfsplan Grundlage für die Haushalts- und Finanzplanung der Verwaltung im Produkt 1.2.6.00 Brandschutz.
Anlagenverzeichnis:
2. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplanes der
Stadt Wanzleben - Börde