Betreff
4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wanzleben - Börde für das Friedhofs- und Bestattungswesen
Vorlage
066/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wanzleben - Börde für das Friedhofs- und Bestattungswesen.

 


Auf Grund einiger Nachfragen zu der Bestattungsart „Baumbestattungen“ sowie der Möglichkeit der Bestattung von zwei Erdbestattungen auf einer Einzelwahlstelle werden diese beiden Bestattungsmöglichkeiten in die Friedhofssatzung aufgenommen.

Die Baumbestattungen können auf mehreren Friedhöfen angeboten werden. Hier sollen die Ortschaftsräte entscheiden, ob es auf dem Ortsfriedhof einen Bedarf gibt und welche Flächen hierfür zur Verfügung stehen könnten. Es besteht auch die Möglichkeit die Bestattungsart nur auf einigen Friedhöfen anzubieten. Diese werden dann in der Anlage der 4. Änderungssatzung aufgenommen.

Die damalig selbstständigen Gemeinden hatten unterschiedliche Maße der einzelnen Grabstellen. Diese werden in den vorhandenen Reihen auch weitergeführt. Aus diesem Grund wurden die Absätze über die Maße der Grabstellen erweitert.

Weiterhin wird die Möglichkeit der Verlängerung der 2. bereits erworbenen Grabstelle auf der halbanonymen Grabstelle geregelt. Dies ist nur dann möglich, wenn die Ruhezeit der 2. Bestattung länger als das Nutzungsrecht wäre.

 


Finanzierung:

Eine Finanzierung ist nicht notwendig.

 


Anlagenverzeichnis:

Entwurf 4. Änderungssatzung Friedhofssatzung