Betreff
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Wanzleben - Börde (Friedhofsgebührensatzung)
Vorlage
067/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Wanzleben - Börde (Friedhofsgebührensatzung).

 


Im Rahmen der 3-jährigen Überprüfung der Gebühren, sind die neuen Gebührensätze ermittelt worden. Der Vorschlag der Verwaltung zum Deckungsgrad betrug 100 %. Dies ist der angespannten Haushaltslage geschuldet. Der Hauptausschuss hat beschlossen den Deckungsgrad auf 75 % zu reduzieren. Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle von 120 € wurde nicht erhöht. Man kann davon ausgehen, dass eine weitere Erhöhung der Einzelgebühr zur Reduzierung der Gesamteinnahme führt.

Weiterhin wurde die Gebühr für eine Baumbestattung in dem Gebührenkatalog aufgenommen. Da es hier keine Erfahrungen gibt ist sich an Gebühren anderer Gemeinden angelehnt wurden.

In der Kalkulation wurde eine Gegenüberstellung der Gebühren aus anderen Gemeinden mit unseren vorgenommen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Erhöhung der Friedhofsgebühren würde einen Einnahmezuwachs bei der Einmalgebühr von 5.189 € bringen und die aufgerechnete Jahresgebühr weitere 8.731 € erbringen. Die Berechnung bezieht sich auf die kalkulatorischen Grundannahmen.

 


Anlagenverzeichnis:

-          Kalkulation 2019

-          Entwurf 2. Änderungssatzung Friedhofsgebührensatzung