Betreff
Satzung über die Wahl der Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
070/BM/19-24
Art
BV-BM
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Satzung über die Wahl der
Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Wanzleben -
Börde.
Gemäß § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz-KiFöG) regeln die Gemeinden das Verfahren und die Termine durch Satzung.
Anlagenverzeichnis:
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Kitawahlsatzung