Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf der 1.
Änderung des B-Plans „Wohngebiet Schleibnitz Nord Ost“ OT Schleibnitz gemäß § 1
Abs. 7 BauGB.
Die im Ergebnis der
Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung
des B-Plans „Wohngebiet Schleibnitz Nord Ost“ (Stand November 2023)
vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog
(Seite 1 bis 16) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von der
Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Die
Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:
a) berücksichtigt
werden Anregungen von:
Avacon Netz GmbH
b) teilweise berücksichtigt
werden Anregungen vom:
Landkreis Börde
Der Abwägungskatalog
(bestehend aus den Seiten 1 bis 16) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
Der Bürgermeister
wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des
B-Plans wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe
Kenntnis zu geben.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 14.09.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des
B-Plans Wohngebiet Schleibnitz Nord Ost“ OT Schleibnitz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
sowie im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Aus diesem Grund war
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht
erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der seit 02.09.2021
rechtsverbindliche B-Plan soll nunmehr umgesetzt werden. Mit den
Tiefbauarbeiten soll noch im IV. Quartal 2023 begonnen werden. Der B-Plan hat
eine Gesamtfläche von ca. 4,8 ha und ist in 5 Teilgebiete gegliedert. Der
Erschließungsträger möchte mit der Vermarktung des Teilgebiets WA 1 (ca.1 ha)
beginnen. Im Rahmen von Vorgesprächen zur Vermarktung der Baugrundstücke hat
sich eine Nachfrage nach zweigeschossigen Wohngebäuden im Stile von Stadtvillen
als Einzel- und Doppelhäuser ergeben. Neben dem aktuellen Trend sind diese
Häuser sowohl energetisch günstig als auch sehr flächensparsam.
Aufgrund derzeitiger Festsetzungen im rechtsverbindlichen B-Plan für das
Teilgebiet WA 1 sind die Errichtung von zweigeschossigen Stadtvillen und
Doppelhäusern nicht zulässig. Für die
Errichtung der o. g. Wohngebäude (Stadtvillen u. Doppelhäuser) ist die Änderung
des B-Plans erforderlich.
Der Erschließungsträger / Eigentümer der Flächen hat hierzu einen Antrag auf
Änderung des B-Plans „Wohngebiet Schleibnitz-Nordost“ bei der Stadt Wanzleben -
Börde gestellt.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende
Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem
Bedarf nach bestimmten Hausformen kurzfristig nachzukommen.
Im rechtsverbindlichen B-Plan wurde die Fläche bereits als Wohngebietsfläche
festgesetzt. Die vorliegende B-Planänderung erfordert keine Änderung der im
Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Erschließung sowie der textlichen
Festsetzungen.
Das Plangebiet ist
somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Vor diesem
Hintergrund hat der Stadtrat Wanzleben-Börde den Beschluss über die Aufstellung
der 1. Änderung des B-Plans „Wohngebiet Schleibnitz-Nordost“ gefasst.
Die
Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom
05.10.2023 bis 08.11.2023 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die
online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf
Homepage der Stadt Wanzleben-Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit
Schreiben vom 18.09.2023.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungskatalog 1. Änderung B-Plan „Schleibnitz Nord Ost“