Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 1. Änderung des B-Planes
"Schleibnitz Nord Ost" der Stadt Wanzleben - Börde OT Schleibnitz,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil
B), Planungsstand November 2023, als Satzung.
Die Begründung mit
Anlagen (Satzungsfassung, Stand November 2023) wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 14.09.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des
B-Plans Wohngebiet Schleibnitz Nord Ost“ OT Schleibnitz gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
sowie im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Aus diesem Grund war
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht
erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der seit 02.09.2021
rechtsverbindliche B-Plan soll nunmehr umgesetzt werden. Mit den
Tiefbauarbeiten soll noch im IV. Quartal 2023 begonnen werden. Der B-Plan hat
eine Gesamtfläche von ca. 4,8 ha und ist in 5 Teilgebiete gegliedert. Der
Erschließungsträger möchte mit der Vermarktung des Teilgebiets WA 1 (ca.1 ha)
beginnen. Im Rahmen von Vorgesprächen zur Vermarktung der Baugrundstücke hat
sich eine Nachfrage nach zweigeschossigen Wohngebäuden im Stile von Stadtvillen
als Einzel- und Doppelhäuser ergeben. Neben dem aktuellen Trend sind diese
Häuser sowohl energetisch günstig als auch sehr flächensparsam.
Aufgrund derzeitiger
Festsetzungen im rechtsverbindlichen B-Plan für das Teilgebiet WA 1 sind die
Errichtung von zweigeschossigen Stadtvillen und Doppelhäusern nicht
zulässig. Für die Errichtung der o.g.
Wohngebäude (Stadtvillen u. Doppelhäuser) ist die Änderung des B-Plans
erforderlich.
Der
Erschließungsträger/ Eigentümer der Flächen hat hierzu einen Antrag auf
Änderung des B-Plans „Wohngebiet Schleibnitz-Nordost“ bei der Stadt Wanzleben -
Börde gestellt.
Nach § 1 Abs. 3 Satz
1 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die vorliegende
Planung ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung – insbesondere um dem
Bedarf nach bestimmten Hausformen kurzfristig nachzukommen.
Im rechtsverbindlichen B-Plan wurde die Fläche bereits als Wohngebietsfläche
festgesetzt. Die vorliegende B-Planänderung erfordert keine Änderung der im
Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Erschließung sowie der textlichen
Festsetzungen.
Das Plangebiet ist
somit Bestandteil einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Vor diesem
Hintergrund hat der Stadtrat Wanzleben-Börde den Beschluss über die Aufstellung
der 1. Änderung des B-Plans „Wohngebiet Schleibnitz-Nordost“ gefasst.
Die
Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom
05.10.2023 bis 08.11.2023 durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die
online-Beteiligung, die Unterlagen standen für den gleichen Zeitraum auf
Homepage der Stadt Wanzleben-Börde zur Verfügung. Die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit
Schreiben vom 18.09.2023.
Die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.
Nunmehr ist der
Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.
Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung der 1. Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Schleibnitz Nord Ost" der Stadt Wanzleben - Börde OT Schleibnitz beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Begründung 1.
Änderung B-Plan „Schleibnitz Nord Ost“
Planzeichnung 1. Änderung B-Plan „Schleibnitz Nord Ost“