1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die
Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Errichtung einer gemeinsamen
Vergabestelle zum 31.12.2023.
2. Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss einer Auseinandersetzungsvereinbarung.
Der Stadtrat hat am 14.06.2018 den Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Nutzung einer gemeinsamen Vergabestelle gefasst. Dieser Beschluss ist aufzuheben.
Die Zentrale
Vergabestelle Wolmirstedt hat mit Wirkung zum 01.01.2024 die interkommunale
Zusammenarbeit mit der Stadt Wanzleben - Börde und weiterer Gemeinden
gekündigt. Ein wesentlicher Grund ist die personelle Situation, die eine
fristgerechte Bearbeitung von Ausschreibungen für die Mitglieder der
Zweckvereinbarung nicht möglich macht.
Die Auseinandersetzungsvereinbarung regelt die Abarbeitung der Aufträge aus dem Jahr 2023, die Übergabe der Akten an die Stadt Wanzleben- Börde sowie die Abrechnung der finanziellen Leistungen.
Die Verwaltung der Stadt Wanzleben - Börde ist zurzeit dabei eine Lösung zu
finden, um möglichst rechtsichere Vergaben durchführen zu können.