Betreff
Aufwandsersatz für Wahlhelfer
Vorlage
396/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt eine Pauschale als Aufwandsersatz für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Wanzleben - Börde am 25.02.2024 / 10.03.2024 und für die am 09.06.2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen in der Stadt Wanzleben - Börde.

Mitglieder des Wahlausschusses:           16,00 Euro

Mitglieder des Wahlvorstandes:              50,00 Euro

 


Am 25.02.2024 findet in der Stadt Wanzleben - Börde die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters statt. Weiterhin finden am 09.06.2024 die Europa- und Kommunalwahlen statt. Gewählt werden am 09.06.2024 ein neuer Kreistag, Stadt- und Ortschaftsräte und das Europäische Parlament.

Nach alter Rechtslage gab es ein Erfrischungsgeld in Höhe von 16,00 Euro. Umfangreiche Änderungen der Kommunalwahlgesetzlichkeiten führten auch zu einer Änderung dieser Regelung.

§ 9 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) besagt nun, dass für den zu gewährenden Ersatz des Aufwandes den Mitgliedern der Wahlausschüsse je Sitzung und den Wahlvorständen für den Wahltag eine angemessene Pauschale gewährt werden kann. Von der Kann-Regelung sollte Gebrauch gemacht werden.

Die Europawahlordnung (EuWO) regelt in § 10 Abs. 2 die Höhe des Erfrischungsgeldes. Hiernach erhält der Vorsitzende des Wahlvorstandes für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35,00 Euro und die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten je 25,00 Euro für den Wahltag.

Bereits bei vorhergehenden Wahlen hatte sich der Stadtrat für eine höhere Pauschale in Höhe von 50,00 Euro für die Mitglieder des Wahlvorstandes ausgesprochen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt in der Haushaltsstelle 1.2.1.20.542100 in Höhe von 10.200,00 Euro für die Bürgermeisterwahl (inklusive Stichwahl).

6.800,00 Euro für die Europa- und Kommunalwahl, davon 2.873,00 Euro Erstattung von Bund und Land.