Betreff
Änderung des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH
Vorlage
399/BM/19-24
Art
BV-BM
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt die Änderung des Gesellschaftervertrages der Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben mbH vom 28.12.1994; zuletzt geändert am 15.04.2016.
Der § 19 Abs. 2 erhält folgende Formulierung:
„Der für die örtliche Prüfung der Stadt Wanzleben- Börde zuständigen Behörde und der für die überörtliche Prüfung zuständigen Behörde steht das Prüfrecht nach § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) i.V.m. § 53 HGrG sowie nach § 140 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) zu.“
Siehe Anlage.
Anlagenverzeichnis:
Schreiben Landkreis Börde vom 10.11.2023