Betreff
Berufung des stellvertretenden Stadtwehrleiters in das Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
401/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Berufung des Kameraden Benjamin Zeugner mit Wirkung zum 16.02.2024 in das Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Wanzleben - Börde für die Dauer von sechs Jahren.


Gemäß § 15 Absatz 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt wird eine Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde durch einen Gemeindewehrleiter geleitet. In Gemeinden mit der Bezeichnung Stadt führt der Gemeindewehrleiter die Bezeichnung Stadtwehrleiter. Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Gemeindewehrleiter und ihre Stellvertreter von den Ortswehrleitern des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorgeschlagen. Gemeindewehrleiter und ihre Stellvertreter müssen fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehr sein.

 

Der Kamerad Benjamin Zeugner (Ortsfeuerwehr Domersleben) übernimmt seit Februar 2022 die Funktion des „Zuständigen für Aus- und Fortbildung“ der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Wanzleben - Börde. Durch die Absolvierung des Lehrganges „Verbandsführer“ Ende 2022 und der Ausübung dieser Funktion von mindestens einem Jahr, besitzt der Kamerad nun die erforderlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 

Mit Datum vom 17.01.2024 wurde der Landkreis Börde als Aufsichtsbehörde zur Berufung angehört. Die Vorschlagswahl findet am 12.02.2024 statt.

 

Nach § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt werden Gemeindewehrleiter und ihre Stellvertreter durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.


Finanzierung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der stellvertretende Stadtwehrleiter erhält gemäß der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Stadt Wanzleben - Börde eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 220,00 Euro. Die Kosten sind in der jährlichen Haushaltsplanung unter der Haushaltsstelle 1.2.6.00.542100 eingeplant.