Betreff
Erteilung des Einvernehmens zum Abschluss der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (LEQ) vom 01.02.2018 bis 31.01.2019 der Integrativen Kita "Der kleinen Domersleber" im OT Domersleben
Vorlage
14/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt das Einvernehmen zur Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Börde und der Bördekita gGmbH, Sven Hildebrand, Martin-Selber-Straße 12 a in 39164 Wanzleben - Börde als Träger der integrativen Kita "Der kleinen Domersleber", Martin-Selber-Straße 12a in 39164 Wanzleben - Börde ab dem 01.0.2018 bis zum 31.01.2019..


Auf der Grundlage des § 11 a des Kinderförderungsgesetzes LSA (KiFöG) i.V.m. den §§ 78 b bis 78 e des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) wird zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem Landkreis Börde eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese regelt u.a. die Finanzierung der ermittelten Platzkosten, das Leistungsspektrum, den Personalschlüssel sowie den Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems.

 

Der Abschluss der Vereinbarung bedarf des Einvernehmens der Stadt Wanzleben - Börde und ist bis zur Erteilung schwebend unwirksam.

 

Beschlossen wird die LEQ-Vereinbarung der integrativen Kita „Der kleinen Domersleber“ ab 01.02.2018 bis 31.01.2019.

 

Die integrative Kita eröffnete am 01.02.2018 und wird betrieben durch die Bördekita gGmbH, Martin-Selber-Straße 12 a in 39164 Wanzleben - Börde.

 

Die Bedarfsfeststellung für eine weitere Kita erging am 10.08.2015 durch die Stadt Wanzleben - Börde. Die Kindertagesstätte verfügt über eine Kapazität von max. 36 Kindern (ohne Hort). Die Besonderheit dieser Kindertageseinrichtung sind 6 integrative Plätze, wofür im Landkreis Börde aber auch in der Stadt Wanzleben - Börde ein entsprechender Bedarf besteht.   

 

Die Gesamtkosten betragen (bei voller Auslastung) 361.735,90 € pro Jahr (die Platzkosten bspw. 10 h Krippe 1.498,90 € / Kindergarten 879,69 €).

 

Im Februar 2018 waren 4 Kinder angemeldet, wovon zwei Fremdkinder aus anderen Gemeinden betreut werden.

 

Die Vereinbarung bezieht sich weiterhin nur auf den Zeitraum bis zum 01.02.2019, da im ersten Betriebsjahr die kompletten geringwertigen Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden und somit sich die Kalkulation noch einmal verändern wird.


Die Finanzierung erfolgt aus dem Konto: 3.6.5.10-03-901.545800. Die Mittel sind im Haushalt 2018 eingestellt.

 


Anlagenverzeichnis:

-       LEQ-Vereinbarung

-       Platzkosten