Betreff
4. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände
Vorlage
077/BM/19-24
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die 4. Änderung der Satzung der Stadt Wanzleben – Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue.


Die Unterhaltungsverbände haben für das Jahr 2019 die jährlichen Beiträge den aktuellen Bedingungen angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus Veränderungen der Einwohnerzahlen, veränderter Verwaltungskosten sowie der Verteilung zwischen unbefestigter und befestigter Fläche. Grundlagen sind die Angaben des statistischen Landesamtes sowie die entsprechenden tariflichen Bestimmungen.


Finanzierung: Die Einnahmen werden unter folgender Haushaltsstelle gebucht: 5.5.2.10.432100


Anlagenverzeichnis:

4. Änderungssatzung Umlage ab 2015 für 2019

Begründung zur 4. Änderungssatzung