Der
Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde bestimmt durch Wahl Herrn Jürgen Wichert
zur ehrenamtlichen Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Wanzleben - Börde.
Zur
Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten
obliegt jeder Gemeinde gem. §1 SchStG die Pflicht, eine Schiedsstelle
einzurichten und zu unterhalten.
Die
Schiedsstelle der Stadt Wanzleben - Börde ist neu zu besetzen, da die bisherige
Schiedsperson, Frau Andrea Kolakowsky, von ihrem Amt zurückgetreten ist. Mit
Wirkung vom 23.09.2019 ist sie vom Landgericht Magdeburg abberufen worden.
Die
Schiedsperson wird für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt (§ 4 Abs.1 SchStG
i.
V. m. § 56 Abs. 3 Kommunalvervassungsgesetz des Land Sachsen-Anhalt).
Herr
Jürgen Wichert hat sich für das Amt als Schiedperson beworben.
Der
Bewerber erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 3 SchStG. Danach muss
er nach Persönlichkeit und Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, muss das
Wahlrecht besitzen und seine Hauptwohnung im Schiedsstellenbezirk haben.
Außerdem
soll das 25. Lebensjahr vollendet sein.
Die
positive Stellungnahme der Leitung des Amtsgerichts Oschersleben zum Bewerber
Herrn Jürgen Wichert erfolgte mit Schreiben vom 28.10.2019.