Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben – Börde beschließt, dass für den im Lageplan vom März 2018
dargestellten Bereich der gesamten
Stadt Wanzleben –
Börde ein Flächennutzungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt wird.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauflage durchgeführt.
Die Stadt Wanzleben
– Börde beabsichtigt eine Neuaufstellung ihres Flächen-nutzungsplanes, dafür
soll ein Fördermittelantrag entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt gestellt werden
(Programm „Sachsen-Anhalt Regio“).
Die Stadt Wanzleben
– Börde gründete sich am 01.01.2010 aus den Städten Wanzleben und Seehausen und
den Gemeinden Bottmersdorf, Domersleben, Dreileben, Eggenstedt, Groß
Rodensleben, Hohendodeleben, Klein Rodensleben und Remkersleben. Am 01.09.2010
kam die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben durch Eingemeindung hinzu.
Von den 11 früher
eigenständigen Kommunen haben 10 einen rechtskräftigen fortgeltenden
Flächennutzungsplan in unterschiedlicher Qualität. So sind einige
Flächennutzungspläne aus den 90-er Jahren nur in Papierform vorhanden,
teilweise liegen andere auch in digitaler Form vor.
Für die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht ein städtebauliches
Erfordernis. Dieses resultiert aus dem Sachverhalt, dass die bestehenden
Flächennutzungspläne nicht flächendeckend vorhanden und andererseits zum
größten Teil über 15 Jahre alt sind. Aufgrund des demografischen Wandels sind
die bisherigen Planungsziele nicht mehr umsetzbar.
Konkrete Ziele der
Aufstellung sind:
- Die Anpassung an die geänderten städtischen
Gebietsstrukturen,
- Die Anpassung des Flächennutzungsplanes an
den demografischen Wandel
- Die Sicherung einer bedarfsgerechten
Bereitstellung von Entwicklungsflächen für Gewerbe und Industrie sowie
Die Berücksichtigung der Aspekte der Förderung erneuerbarer Energien
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die Förderung beträgt 80 % für den
Vorentwurf und für den Umweltbericht, es erfolgt bei Bewilligung eine maximale
Förderung von 80.000,00 €.
Das günstigste Angebot beläuft
sich nach Angebotseinholung auf 169.940,24 €. Die Mittel wurden in drei
Jahresscheiben in die Haushaltsplanung eingestellt, da sich auch die
Erarbeitung über diesen Zeitraum erstreckt.
HHST: 5.1.1.00.543101
Ausgaben Einnahmen
2018 30% 51.000,00 € 40.000,00 €
2019 40% 68.000,00 € 40.000,00 €
2020 30% 51.000,00 €
Lageplan mit Darstellung des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wanzleben – Börde.