Betreff
Aufstellungsbeschluss Neuaufstellung Flächennutzungsplan Stadt Wanzleben - Börde
Vorlage
16/BM/18
Art
BV-BM

Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde beschließt, dass für den im Lageplan vom März 2018 dargestellten Bereich der gesamten

Stadt Wanzleben – Börde ein Flächennutzungsplan nach § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt wird.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2-wöchigen Planauflage durchgeführt.


Die Stadt Wanzleben – Börde beabsichtigt eine Neuaufstellung ihres Flächen-nutzungsplanes, dafür soll ein Fördermittelantrag entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt gestellt werden (Programm „Sachsen-Anhalt Regio“).

 

Die Stadt Wanzleben – Börde gründete sich am 01.01.2010 aus den Städten Wanzleben und Seehausen und den Gemeinden Bottmersdorf, Domersleben, Dreileben, Eggenstedt, Groß Rodensleben, Hohendodeleben, Klein Rodensleben und Remkersleben. Am 01.09.2010 kam die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben durch Eingemeindung hinzu.

Von den 11 früher eigenständigen Kommunen haben 10 einen rechtskräftigen fortgeltenden Flächennutzungsplan in unterschiedlicher Qualität. So sind einige Flächennutzungspläne aus den 90-er Jahren nur in Papierform vorhanden, teilweise liegen andere auch in digitaler Form vor.

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes besteht ein städtebauliches Erfordernis. Dieses resultiert aus dem Sachverhalt, dass die bestehenden Flächennutzungspläne nicht flächendeckend vorhanden und andererseits zum größten Teil über 15 Jahre alt sind. Aufgrund des demografischen Wandels sind die bisherigen Planungsziele nicht mehr umsetzbar.

Konkrete Ziele der Aufstellung sind:

-       Die Anpassung an die geänderten städtischen Gebietsstrukturen,

-       Die Anpassung des Flächennutzungsplanes an den demografischen Wandel

-       Die Sicherung einer bedarfsgerechten Bereitstellung von Entwicklungsflächen für Gewerbe und Industrie sowie

Die Berücksichtigung der Aspekte der Förderung erneuerbarer Energien


Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Förderung beträgt 80 % für den Vorentwurf und für den Umweltbericht, es erfolgt bei Bewilligung eine maximale Förderung von 80.000,00 €.

Das günstigste Angebot beläuft sich nach Angebotseinholung auf 169.940,24 €. Die Mittel wurden in drei Jahresscheiben in die Haushaltsplanung eingestellt, da sich auch die Erarbeitung über diesen Zeitraum erstreckt.

 

HHST: 5.1.1.00.543101

 

                                   Ausgaben                   Einnahmen

2018    30%                51.000,00 €                40.000,00 €

2019    40%                68.000,00 €                40.000,00 €

2020    30%                51.000,00 €


Lageplan mit Darstellung des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wanzleben – Börde.