Betreff
Abwägungsbeschluss "B-Plan Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
118/BM/19-24
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes "Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

 

2. Die im Ergebnis der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand August 2019) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im Abwägungskatalog (Seite 1 bis 18) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.

Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

- Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg

- Landkreis Börde

- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt

 

3. Der Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 18) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.


4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde hat am 12.12.2019 die Aufstellung des B-Planes "Rudolf-Breitscheid-Ring" in der Ortschaft ZD Klein Wanzleben im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m § 13a und § 13 BauGB beschlossen.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von ca. 6 Wohnhäusern schaffen.


Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m § 13a BauGB aufgestellt werden.

Aus diesem Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. 

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde in der öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 09.01.2020 bis einschließlich 11.02.2020 öffentlich aus.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 16.12.2020.

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.


Anlagenverzeichnis:
Abwägungskatalog zum B-Plan Rudolf-Breitscheid-Ring“ OT ZD Klein Wanzleben