1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde fasst den Abwägungsbeschluss zum Entwurf des B-Planes
"Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt
Wanzleben gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
2. Die im Ergebnis
der Beteiligungen nach 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf des B-Planes (Stand
August 2019) vorgebrachten Anregungen und Hinweise in den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechen denen im
Abwägungskatalog (Seite 1 bis 18) als Anlage zum Abwägungsbeschluss.
Von der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise
und Anregungen vorgebracht.
Die Abwägungsentscheidung erfolgte mit
folgenden Ergebnissen:
teilweise berücksichtigt werden Anregungen
von:
- Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg
- Landkreis Börde
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
3. Der
Abwägungskatalog (bestehend aus den Seiten 1 bis 18) wird Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden deren Anregungen und
Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung
unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.
5. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 öffentlich bekannt zu machen.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde hat am 12.12.2019 die Aufstellung des B-Planes
"Rudolf-Breitscheid-Ring" in der Ortschaft ZD Klein Wanzleben im
beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m § 13a und § 13 BauGB
beschlossen.
Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i. V. m § 13a BauGB aufgestellt
werden.
Aus diesem Grund war eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso
entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen
und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde
in der öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 gebilligte und zur Auslegung
bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Rudolf-Breitscheid-Ring" der
Stadt Wanzleben - Börde OT Stadt Wanzleben sowie der Entwurf der Begründung
lagen in der Zeit vom 09.01.2020 bis einschließlich 11.02.2020 öffentlich aus.
Die Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit
Anschreiben vom 16.12.2020.
Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungskatalog zum B-Plan Rudolf-Breitscheid-Ring“ OT ZD Klein Wanzleben