1. Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben - Börde beschließ den B-Plan
"Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT ZD Klein
Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Mai 2020, als Satzung.
2. Die Begründung mit Anlagen
(Satzungsfassung, Stand Mai 2020) wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.
Der Stadtrat der
Stadt Wanzleben-Börde hat am 12.12.2019 die Aufstellung des B-Planes
"Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben im beschleunigten
Verfahren nach
§ 13b BauGB i. V. m
§ 13a und § 13 BauGB beschlossen.
Die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die
Errichtung von 6 Wohnhäusern schaffen.
Das Vorhaben dient
der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V. m § 13a BauGB aufgestellt werden.
Aus diesem Grund war
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht
erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.
Der vom Stadtrat der
Stadt Wanzleben-Börde in der öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 gebilligte und
zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes
"Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT ZD Klein
Wanzleben" sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom
09.01.2020 bis einschließlich 11.02.2020 öffentlich aus.
Die Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 16.12.2019.
Die Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.
Nunmehr ist der
Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.
Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan "Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT ZD Klein Wanzleben" beschlossen werden.
Anlagenverzeichnis:
Planteil, textl.
Festsetzungen B-Plan "Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben
(Satzungsfassung, Stand Mai 2020)
Begründung B-Plan "Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben " (Satzungsfassung, Stand Mai 2020)