Betreff
Satzungsbeschluss B-Plan " Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben
Vorlage
119/BM/19-24
Art
BV-BM

1. Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließ den B-Plan "Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT ZD Klein Wanzleben, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), Planungsstand Mai 2020, als Satzung.

 

2. Die Begründung mit Anlagen (Satzungsfassung, Stand Mai 2020) wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zeitgleich werden die Unterlagen ins gemeindliche Internet-Portal der Stadt eingestellt.

 


Der Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde hat am 12.12.2019 die Aufstellung des B-Planes "Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben im beschleunigten Verfahren nach

§ 13b BauGB i. V. m § 13a und § 13 BauGB beschlossen.

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von 6 Wohnhäusern schaffen.

 

Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB i.V. m § 13a BauGB aufgestellt werden.

Aus diesem Grund war eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen.

 

Der vom Stadtrat der Stadt Wanzleben-Börde in der öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes "Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT ZD Klein Wanzleben" sowie der Entwurf der Begründung lagen in der Zeit vom 09.01.2020 bis einschließlich 11.02.2020 öffentlich aus.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 16.12.2019.

 

Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB ist erfolgt.

 

Nunmehr ist der Verfahrensschritt zur Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB abgeschlossen.

 

Da es im Ergebnis der Abwägung zu keiner wesentlichen Änderung des B-Planes kommt, welche eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf, kann die Satzung über den Bebauungsplan "Rudolf-Breitscheid-Ring" der Stadt Wanzleben - Börde OT ZD Klein Wanzleben" beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:

Planteil, textl. Festsetzungen B-Plan "Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben (Satzungsfassung, Stand Mai 2020)

Begründung B-Plan "Rudolf-Breitscheid-Ring" OT ZD Klein Wanzleben " (Satzungsfassung, Stand Mai 2020)