Der Stadtrat der Stadt Wanzleben - Börde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Ausgleichsflächen für den Lebensraum des Feldhamsters.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemarkung Wanzleben, Flur: 18, Flurstück: 24/13 und Flur: 3, Flurstück: 20/4; 20/3

Gemarkung Klein Wanzleben, Flur: 5, Flurstück: 2/6

Gemarkung Domersleben, Flur: 17, Flurstück: 85; 84; 83


Die Gemeinde Sülzetal beantragt die Aufstellung eines Ausgleichsbebauungsplanes für Ausgleichsflächen für den Lebensraum des Feldhamsters

 

Mit Bezug auf den Landesentwicklungsplan (LEP 2010) des Landes Sachsen-Anhalt ist das Industriegebiet Osterweddingen/Sülzetal, jetzt Gewerbepark Sülzetal, als Vorrangstandort mit übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen festgelegt worden.

Die räumliche Präzisierung erfolgte durch die Aufstellung rechtsgültiger Bebauungspläne. Bedingt durch die Weiterentwicklung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Bedarfsansprüchen im Gewerbepark Sülzetal wurden konkrete Anpassungen und Änderungen der Bebauungspläne notwendig. Im Verfahren der Aufstellung von Bauleitplänen muss gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB zwingend eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Neben diesen Betrachtungen wurden auch die artenschutzrechtlichen Belange in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 und der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 gemäß § 44 BNatSchG betrachtet. Die Ergebnisse, speziell zum Schutz des Feldhamsters, sind im Umweltbericht und in den grünordnerischen textlichen Festsetzungen Pkt. 3.7.1/3.10.1 der Bebauungspläne festgelegt. Zur Kompensation des Feldhamsterraumverlustes wurden Ausgleichsflächen, welche durch ein Fachbüro untersucht und zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung anerkannt sind, festgesetzt. Da die Gemeinde Sülzetal selbst nicht über genügend Flächen zur Realisierung des Kompensationsbedarfs verfügt, befinden sich verschiedene dieser Ausgleichsflächen in den Gemarkungen Wanzleben, Klein Wanzleben und Domersleben. (Anlage)

Mit den diese Flächen bewirtschaftenden Landwirten müssen durch die Gemeinde Sülzetal Bewirtschaftungsverträge zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung abgeschlossen werden.

Als Ausgleich für die hamsterfreundliche Bewirtschaftung erhalten die Landwirte jährliche Aufwandsentschädigungen.

Die anfallenden Kosten für den Flächenkauf, die Aufwandsentschädigung an Landwirte und die Kosten der Bauleitplanung möchte die Gemeinde Sülzetal gemäß der Kostenerstattungssatzung – Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen gemäß § 135 a bis c BauGB – auf die Grundstückseigentümer im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 – 1. Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 4 – 7. Änderung umlegen. Die Gemeinde kann diese Kosten jedoch nur umlegen, wenn die Ausgleichsflächen in einem Bebauungsplan – Ausgleichsbebauungsplan – festgesetzt worden sind.


Finanzierung:
Der Stadt Wanzleben - Börde entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Sämtliche Kosten im Rahmen des Bauleitverfahrens werden durch die Gemeinde Sülzetal getragen.


Anlagenverzeichnis:
Planzeichnung B-Plan Nr. 4-7. Änderung

Planzeichnung B-Plan Nr. 7-1. Änderung

Auszug aus textlichen Festsetzungen Pkt. 3.7.1

Auszug aus textlichen Festsetzungen Pkt. 3.10.1

Lageplan Gemarkung Klein Wanzleben, Domersleben

Lageplan Gemarkung Wanzleben